Hinweise zu Online-Videoprüfungen für die Dauer der Corona-Krise

Entsprechend der Rundschreiben und Informationen der WWU sind die Voraussetzungen für die Abnahme mündlicher Prüfungen über eine Videokonferenz nun gegeben. Online-Videoprüfungen sind möglich, wo die Prüfungsordnung eine mündliche Prüfung vorsieht.

Auch das ICS möchte Studierenden grundsätzlich die Möglichkeit anbieten, Online-Videoprüfungen abzulegen. Bitte stellen Sie einen entsprechenden Antrag auf Durchführung der mündlichen Prüfung im Rahmen einer Online-Videokonferenz in digitaler Form über E‐Mail (Uni-Muenster.de-Adresse) an Antragsteller*in, Erstprüfer*in (Prof. Heimbach-Steins), Beisitzer*in (Dr. Bachmann) und zuständiges Prüfungsamt. Sie können das genaue Verfahren in dem Leitfaden zur Durchführung von Online-Videoprüfungen hier nachlesen.

Am 20. April plant das ICS ein Probemeeting für alle Prüflinge, in dem Ton und Bild sowie die Funktionen von Zoom getestet werden. Bitte stellen Sie Ihren Antrag deshalb so bald wie möglich, damit auch wir Planungssicherheit haben.

Bitte informieren Sie sich auch über die entsprechenden Seiten der WWU.