Verschieberegelungen in den fachwissenschaftlichen Mathematikstudiengängen

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf die Bachelorprüfungsordnung in den beiden PO-Versionen 2007 und 2011.

Für die Bachelorprüfungsordnungen in den PO-Versionen 2014 und 2020 mit Verschiebungen innerhalb des Studiengangs oder in den Master, wo die Regeln teilweise von denen hier abweichen, gibt es keine solche Übersicht. In der Regel ist dazu, wie auch schon für die PO-Versionen 2007 und 2011, eine umfangreiche Beratung in der Fachstudienberatung notwendig, um die Möglichkeiten im jeweils vorliegenden Fall zu betrachten (insbesondere im Fall der Verschiebungsmöglichkeiten vom Bachelor in den Master).

Durch die Änderung bzw. die Veröffentlichung der Prüfungsordnungen sind ab dem 16.1.2013 nur noch Verschiebungen zwischen den Modulen und zwischen Bachelor- und Masterstudiengang in begrenztem Umfang möglich.

Das erste Grundprinzip, das hinter den dann eingefügten Regelungen steckt, ist, dass vor dem Ablegen der Prüfung die Prüfungsart (Studien- oder Prüfungsleistung) festgelegt wird.

Das bedeutet, dass Studienleistungen nur zu Studienleistungen verschoben werden können – das ist aus rechtlicher Sicht auch gar nicht anders machbar – und Prüfungsleistungen nur zu Prüfungsleistungen verschoben werden können. Man muss sich also vor dem Ablegen der Prüfung grundsätzlich im Klaren sein, ob man, sofern die Modulbeschreibungen überhaupt eine Wahl zulassen, eine Studien- oder Prüfungsleistung ablegen möchte, und das entsprechend anmelden. Das ist dann bindend und kann später nicht mehr geändert werden. (Einzige Ausnahme bilden Verschiebungen aus Vertiefungskombinationen, die vor dem Wintersemester 2012/13 begonnen wurden, da Studierende hier gewissermaßen „gezwungen“ wurden, Prüfungsleistungen zu Veranstaltungen abzulegen, die in den normalen Vertiefungsmodulen nur Studienleistungen haben.)

Das zweite Grundprinzip ist, dass jede Prüfungsleistung in demjenigen Modul angemeldet werden muss, wo sie auch abgelegt werden soll. (Einzige Ausnahme ist hier, wenn jemand eine Prüfungsleistung in einem Vertiefungsmodul abgelegt hat, aber sich anschließend entscheidet, diese in einer Vertiefungskombination werten zu lassen.)

Konkret bedeutet das nun Folgendes:

Bachelorstudiengang

  • Innerhalb des Bachelorstudiengangs können nur noch Leistungen zwischen den Vertiefungsmodulen und der Vertiefungskombination verschoben werden. Beim Absolvieren eines vollständigen Vertiefungsmoduls ist die Prüfungsleistung (ab dem Wintersemester 2012/13) in dem entsprechenden Vertiefungsmodul anzumelden. (Man darf also insbesondere nicht künstlich eine Vertiefungskombination bilden, die auch als Vertiefungsmodul gültig ist.)
  • In der Vertiefungskombination werden bei Beginn des Moduls ab dem Wintersemester 2012/13 eine Vorlesung(+Übungen) mit einer Studienleistungsklausur (oder nur Übungen) und eine Vorlesung(+Übungen) mit einer Prüfungsleistungsklausur abgeschlossen. Die Zuordnung zu Studien- und Prüfungsleistung und auch die Form der Leistungserbringung orientieren sich hierbei an der Prüfungsart und der Form in den vollständigen Vertiefungsmodulen.
    Es ist allerdings möglich, eine Vorlesung, die in den Vertiefungsmodulen eine Prüfungsleistung hat, zu einer Vorlesung mit Studienleistung in der Vertiefungskombination „herabzustufen“. Dabei ist aber auch diese Festlegung der Prüfungsart mit Ablegen der Studienleistung bindend.
    In Ausnahmefällen ist die „Hochstufung“ von Vorlesungen, die in den Vertiefungsmodulen eine Studienleistung haben, zulässig. Hierbei muss aber
    1. der Dozent informiert werden, dass es sich bei der abzulegenden Leistung um eine Prüfungsleistung handeln wird, und
    2. der Prüfungsbeauftragte des Bachelorstudiengangs bestätigen, dass die Erreichung der Qualifikationsziele des Moduls „Vertiefungskombination“ durch die Kombination der beiden gewählten Veranstaltungen gewährleistet ist.

Verschiebungen zwischen Bachelorstudiengang und Masterstudiengang

Es ist möglich, in einem gewissen Rahmen Veranstaltungen aus dem Masterstudiengang vorzuziehen (insgesamt bis zu 36 Leistungspunkte (=40 Leistungspunkte im Master of Science in der Fassung von 2013)) aus dem Modul „Verbreiterung“ oder Spezialisierungen – in beliebiger Kombination; aus der Verbreiterung dürfen dabei maximal zwei Veranstaltungen (2x V+Ü) vorgezogen werden).

  • Veranstaltungen, die aus dem Masterstudiengang vorgezogen werden sollen und nicht mit der im Master bestehenden Prüfungsform (Studien- oder Prüfungsleistung) im Bachelorstudiengang vorkommen, sind für den Masterstudiengang im Prüfungsamt anzumelden (Zusatzmodul). (Dies geht allerdings nur bei einer Einschreibung im Bachelorstudiengang in den Fassungen 2007 und 2011.) Insbesondere trifft das auf die Veranstaltungen in den Spezialisierungen zu, aber auch auf diejenigen Veranstaltungen, die in der Verbreiterung angerechnet werden sollen, im Bachelorstudiengang aber nur eine Studienleistung haben. Diese Veranstaltungen werden verbindlich für den Masterstudiengang angerechnet.
  • Veranstaltungen, die im Bachelorstudiengang dieselbe Prüfungsform haben (können) wie im Masterstudiengang, also etwa die meisten zweiten Teile der Vertiefungen – Ausnahme sind die Vertiefungen mit den Partiellen Differentialgleichungen, die hier die Prüfungsleistung trägt –, können alternativ auch im Bachelor-QISPOS in den Vertiefungsmodulen oder der Vertiefungskombination angemeldet werden. Dann ist bei der Beantragung des Bachelorzeugnisses festzulegen, was für den Masterstudiengang gewertet werden soll. Bei den anderen Veranstaltungen, die für den Bachelor noch übrigbleiben, gilt in der Regel, dass die beste dort anrechenbare Veranstaltung bzw. das beste Modul zählt.

Masterstudiengang

  • Veranstaltungen, die sowohl in der Verbreiterung als auch in Spezialisierungen anrechenbar sind, dürfen zwischen Verbreiterungen und Spezialisierungen (und umgekehrt) bzw. zwischen Spezialisierungen solange verschoben und (in den Spezialisierungen) durch andere Veranstaltungen ausgetauscht werden, bis die entsprechende Prüfungsleistung abgelegt wurde. (Diese ist in dem Modul anzumelden, wo die Prüfung abgelegt wird, und das ist bindend.)
  • Bei Verschiebungen zwischen Spezialisierungen und Ergänzungsmodulen muss der (potentielle) „Betreuer“ der Masterarbeit zustimmen.
  • Veranstaltungen, die im Bachelor nur mit einer Studienleistung abgeschlossen wurden (und nicht gewertet wurden), im Master aber eine Prüfungsleistung haben und dort belegt werden sollen, müssen (und dürfen) im Master noch einmal (mit einer Prüfungsleistung) abgeschlossen werden. Bei allen anderen Veranstaltungen, die übernommen werden (dürfen), zählt die Leistung, die im Bachelor erbracht wurde.

Übersicht

Untenstehend finden Sie zwei Dateien, die abhängig vom Beginn einer Vertiefungskombination deutlich machen, welche Verschiebungsmöglichkeiten ab dem 16.1.2013 noch bestehen.

Die Anzahl der Versuche für die Prüfungsleistungen, die dort auftaucht, ist die maximale(!) Anzahl der Versuche (bis auf die "Jokerregelung" zur Notenverbesserung bzw. zum vierten Versuch). Ist eine Prüfungsleistung bestanden, zählt sie auch für die Modulnote und es gibt keine weiteren Versuche, sofern nicht ein "Joker" genutzt wird.

Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an die Fachstudienberatung oder das Prüfungsamt (Jana Kupetz) wenden.

Verschiebepraxis.pdf

Verschiebepraxis_alte_Vertkombi.pdf