Forschungsfelder

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Um den komplexen Zusammenhang von Einheit und Vielfalt im Recht thematisch zu strukturieren und so eine Ausgangsbasis für Vergleiche zu schaffen, ist die Kollegarbeit über drei Forschungsperspektiven organisiert:

Bei den Rechtsnormen ansetzend geht es uns in der gemeinsamen Kollegarbeit erstens um Phänomene pluraler Rechtsordnungen. Zweitens sollen Formen von Vielfalt und Einheit für die Rechts- und Gerichtspraxis in den Fokus gerückt werden. Ausgehend vom sozialen Umfeld rechtlicher Regelungen nehmen wir drittens den Zusammenhang von gesellschaftlicher Diversität und Rechtsvielfalt in den Blick.

Diese perspektivischen Zugriffe begreifen wir dabei einerseits als eigenständige Gegenstandfelder, wir wollen sie aber andererseits auch in ihren Beziehungen zu- und Abhängigkeiten voneinander diskutieren.