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Tetrachlorkohlenstoff [56-23-5]

CCl4. Farblose, charakteristisch riechende Flüssigkeit.

Gefahren für Mensch und Umwelt

Heftige Reaktionen mit Alkalimetallen, Aluminium und Erdalkalimetallen sowie mit starken Basen. Außerdem gefährliche Reaktionen mit Dimethylformamid in Gegenwart von Eisen.

Kann Krebs erzeugen. Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. Irreversibler Schaden möglich.
Tetrachlorkohlenstoff wirkt akut und chronisch als gefährliches Lebergift. Es wird sehr leicht durch die Haut aufgenommen. Konzentrierte Dämpfe führen zu Narkose und Atemstillstand. Geringere Konzentrationen verursachen allgemeines Unwohlsein, Kopfschmerzen, Brechreiz, Schwindel und Bewußtlosigkeit. Krämpfe sind sehr selten. Später finden sich Symptome von Leber- und Nierenschäden. Symptome der leichten Vergiftung sind: Kopfschmerzen, Schwindel, Erbrechen, Magenschmerzen, Appetitlosigkeit und Müdigkeit. Die orale Aufnahme zeigt neben Leibschmerzen mit u.U. blutigen Durchfällen sonst die gleichen Symptome. Alkohol auch Fette und Öle fördern die Resorption. Alkohol potenziert die Wirkung.
Stark wassergefährdender Stoff (WGK 3).

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Nur im Abzug arbeiten. Dämpfe nicht einatmen.
Latex- und Neopren-Schutzhandschuhe sind nicht beständig gegen Tetrachlorkohlenstoff. Kurzfristig: PE-Einmal-Schutzhandschuhe.

Verhalten im Gefahrfall (Unfalltelefon: 112)

Kleine Spritzer im Abzug verdampfen lassen. Bei Verschütten größerer Mengen evt. Bereich räumen, Hilfe herbeiholen. Mit Absorptionsmaterial, (z.B. Rench-Rapid) aufnehmen und als Sondermüll entsorgen.
Tetrachlormethan brennt selbst nicht; Brandbekämpfung auf die Umgebung abstimmen.
Atemschutz: Kombinationsfilter ABEK.

Erste Hilfe

Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser mindestens 15 Minuten bei geöffnetem Augenlid spülen. Augenarzt!
Nach Einatmen: Frischluft. Arzt.
Nach Verschlucken: Sofort Arzt!
Nach Kleidungskontakt: Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Ersthelfer: siehe gesonderten Anschlag

Sachgerechte Entsorgung

Als Sondermüll (halogenhaltige Lösungsmittel) entsorgen.


    

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