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DDT [50-29-3]

C14H9Cl5. (Dichlordiphenyltrichlorethan; 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(4-chlorphenyl)ethan).
Farbloser oder weißer kristalliner Feststoff mit schwach aromatischen Geruch. In Wasser nur schlecht löslich.

Gefahren für Mensch und Umwelt

Gefährliche Reaktiuonen mit Basen, Oxidationsmitteln, Eisen und Eisensalzen, Oxidationsmitteln. Verbrennungsprodukte oder Pyrolyseprodukte sind CO, CO2, Phosgen und HCl.

Sehr giftig beim Verschlucken (Magen-Darm-Reizungen). Bei längerer Exposition Gefahr ernster irreversibler Schäden. Augenkontakt führt zu Verätzungen. DDT wirkt schädigend auf das zentrale Nervensystem. Geringe Konzentrationen führen zu Kopfschmerzen, Schwindel und Benommenheit. Höhere Konzentrationen verursachen Atemlähmung, Krämpfe, Herzrhytmusstörungen, Kammerflimmern und Herzstillstand. Tödliche Dosis 10 g. Kann über die Nahrungskette aufgenommen (lipophil und beständig) und im Körper gespeichert werden.
Kann Krebs erzeugen.
Kann vererbbare Schäden verursachen - Veränderung von genetischemMaterial möglich.
Stark wassergefährtender Stoff (WGK 3).

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Arbeiten nur im Abzug durchführen. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Staub nicht einatmen.
Schutzhandschuhe (nur als kurzfristiger Spritz- bzw. Staubschutz).

Verhalten im Gefahrfall (Unfalltelefon: 112)

Verschüttete Substanz vorsichtig aufnehmen. In geeigneten Behälter bis zur entgültigen Entsorgung lagern. Gründlich nachreinigen.
CO2, Pulver.

Erste Hilfe

Nach Hautkontakt: Mit Wasser und Seife reinigen. In keinem Fall Lösungsmittel, die die Resorption des DDT fördern können, verwenden.
Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser bei geöffnetem Augenlid mindestens 15 Minuten spülen. Augenarzt.
Nach Einatmen: Frischluft. Sofort Auxilosonspray (5 Hübe alle 10 Minuten). Arzt!
Nach Verschlucken: Wasser mit Kohlezusatz trinken. Erbrechen auslösen. Notarzt!
Nach Kleidungskontakt: Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Ersthelfer: siehe gesonderten Anschlag

Sachgerechte Entsorgung

DDT in einem organischen Lösungsmittel gelöst und wird als Sondermüll (Halogenhaltige Lösungsmittel) entsorgt.


    

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