Sie sind Studierende/r, Stipendiat*in oder Gastdozent*in der Universität Münster?


Als solcher
  • unterliegen Sie nicht dem Gesetz zu Arbeitnehmererfindungen, solange Sie keine Anstellung bei der Hochschule haben.
  • sind Sie bei einer Beteiligung an einer Erfindung nicht verpflichtet, ihre Erfinderanteile an die Hochschule zu übertragen,
  • müssen Sie aber dann die anteiligen Kosten der Patentierung selbst tragen.

Sie können Ihre Erfinderanteile aber an die Universität Münster übertragen.
  • Dies erfolgt dann zu den gleichen Bedingungen wie bei einem Arbeitnehmererfinder,
  • d.h. die Uni übernimmt die Kosten einer Patentanmeldung beim DPMA und
  • Sie erhalten 30% Erfindervergütung bei einer erfolgreichen Vermarktung Ihrer Erfindung.


Sollten Sie dies planen, dann setzen Sie sich bitte in Verbindung mit:

Frau Dr. Steinberg
Dez. 6
Tel. 0251-83-22151
Katharina.Steinberg