Sie sind Studierende/r, Stipendiat*in oder Gastdozent*in der Universität Münster?
Als solcher
- unterliegen Sie nicht dem Gesetz zu Arbeitnehmererfindungen, solange Sie keine Anstellung bei der Hochschule haben.
- sind Sie bei einer Beteiligung an einer Erfindung nicht verpflichtet, ihre Erfinderanteile an die Hochschule zu übertragen,
- müssen Sie aber dann die anteiligen Kosten der Patentierung selbst tragen.
Sie können Ihre Erfinderanteile aber an die Universität Münster übertragen.
- Dies erfolgt dann zu den gleichen Bedingungen wie bei einem Arbeitnehmererfinder,
- d.h. die Uni übernimmt die Kosten einer Patentanmeldung beim DPMA und
- Sie erhalten 30% Erfindervergütung bei einer erfolgreichen Vermarktung Ihrer Erfindung.
Sollten Sie dies planen, dann setzen Sie sich bitte in Verbindung mit:
Frau Dr. Steinberg
Dez. 6
Tel. 0251-83-22151
Katharina.Steinberg