Intellectual Property (IP)
Dem Begriff "Intellectual Property (IP)" entspricht der deutsche Begriff „Geistiges Eigentum“, worunter man das Eigentum an unkörperlichen, nicht greifbaren immateriellen Schaffensergebnissen versteht - im Gegensatz zum Eigentum an Sachen.
Die Eigentumsrechte an solchen Schöpfungen des menschlichen Intellekts (beispielsweise Erfindungen, Know-how, Software) können u.a. durch folgende Möglichkeiten geschützt werden:
1. "gewerblichen Schutzrechte"
- Patente und Gebrauchsmuster
- Marken
- Designs
2. Geschäftsgeheimnisse
3. das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Nach dem ArbeitnehmerErfinderGesetz (ArbNErfG) müssen alle Erfindungen von Hochschulangehörigen, unabhängig ob sie aus dienstlicher Tätigkeit, aus einer Nebentätigkeit oder im Rahmen von Drittmittelprojekten entstanden sind, dem Dienstherrn schriftlich gemeldet werden, und zwar bevor die Erfindung veröffentlicht wird (siehe dazu Gesetzliche Grundlagen).
Der an der Arbeitsstelle Forschungstransfer angesiedelte „Patentscout“ der WWU bietet Erfinder*innen der WWU eine individuelle Erstberatung zu Fragen des IP-Schutzes und betreut eine Erfindung ggf. von der Idee bis zur Erfindungsmeldung. Dies kann technische Forschungsergebnisse sowie solche aus dem Bereich Software betreffen, aber auch andere durch Urheberrecht, Marken oder Designs schützbare Ergebnisse.
Diese können dann in Zusammenarbeit mit der PROvendis GmbH einer Verwertung zugeführt werden. Die PROvendis GmbH ist die IP-Verwertungsagentur, mit der sich 28 NRW Hochschulen zum vom MWIDE geförderten Verbund NRW Hochschul-IP zusammengeschlossen haben. Die gemeinsame Tochter PROvendis GmbH wird von den Hochschulen jeweils mit der Be-und Verwertung von Erfindungen beauftragt, wodurch sichergestellt ist, dass zu nahezu allen relevanten Themengebiete kompetente und erfahrene Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Interview:
Auf ein Stück Mohnkuchen mit Dr. Katharina Krüger, Patentreferentin bei der AFO
(Dieser Artikel stammt aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 2, April 2021)