Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen der Masterphase in der Bachelorphase: Zusatzmodul
Studierende können bereits während der Bachelorphase Studien- und Prüfungsleistungen aus der Masterphase durch Zusatzmodule erbringen. Für die Fächer besteht jedoch keine Verpflichtung zur Einrichtung von Zusatzmodulen, d. h. es ist nicht in allen Fächern möglich Zusatzmodule zu studieren. Bitte beachten Sie die rechtsverbindlichen Regelungen in den entsprechenden Rahmenordnungen für das Lehramt mit den dazugehörigen Fachspezifischen Bestimmungen/Anhängen einschließlich der Modulbeschreibungen sowie in den fachwissenschaftlichen Prüfungsordnungen mit Modulbeschreibungen. Die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen aus der Masterphase bereits während der Bachelorphase ist in folgenden Studiengängen möglich - soweit die Fachspezifischen Bestimmungen/Anhänge bzw. die Prüfungsordnungen der fachwissenschaftlichen Bachelor- und Masterstudiengänge dies vorsehen:
- in lehramtsrelevanten und nicht lehramtsrelevanten Fächern im Zwei-Fach Bachelor (nach der Rahmenordnung für die Bachelorprüfungen innerhalb des Zwei-Fach-Modells vom 22. Januar 2004)
- in lehramtsrelevanten Fächern im Bachelor KiJu (Modellversuch - LPO 2003)
- in lehramtsrelevanten Fächern an der WWU im Bachelor mit Ausrichtung auf berufliche und allgemeine Bildung (BAB) (Modellversuch - LPO 2003)
- in fachwissenschaftlichen Bachelor-Studiengängen mit einem konsekutiven fachwissenschaftlichen Masterstudiengang
Aus dem Studium eines Zusatzmoduls kann kein Anspruch auf einen Masterstudienplatz abgeleitet werden.
Wichtige Hinweise:
- Innerhalb des lehramtsrelevanten Zwei-Fach Bachelorstudiums bzw. Bachelors KiJu kann in jedem Fach sowie den Erziehungswissenschaften höchstens ein Zusatzmodul studiert werden. Im nicht lehramtsrelevanten Zwei-Fach Bachelorstudium kann höchstens jeweils ein Zusatzmodul in beiden Fächern studiert werden. Innerhalb des Bachelors BAB kann höchstens ein Zusatzmodul in dem allgemein bildenden Fach sowie eines aus der Erziehungswissenschaft studiert werden. In fachwissenschaftlichen Bachelor-Studiengängen können bis zu drei Module absolviert werden.
- Studiengänge, die sich nach der Rahmenordnung für die Bachelorprüfungen innerhalb des Zwei-Fach-Modells vom 6. Juni 2011 richten, sind nicht für ein Zusatzmodul geöffnet. Dies gilt auch für die übrigen Rahmenordnungen der lehramtsrelevanten Bachelorstudiengänge (Grund-, Haupt-, Realschule und Berufskolleg), die 2011 veröffentlicht wurden.
- Als Zusatzmodule können ausschließlich Module studiert werden, die in den Fachspezifischen Bestimmungen/Anhängen für das Lehramt bzw. in den fachwissenschaftlichen Prüfungsordnungen aufgeführt sind. Das Studium eines Zusatzmoduls ohne Regelung in den jeweils anzuwendenden Ordnungen ist nicht möglich.
- Das Studium von Zusatzmodulen muss im Prüfungsamt angemeldet werden. Die Modulbögen zur Dokumentation der Zusatzmodule erhalten Studierende in den Prüfungsämtern.
- Die Leistungen des Zusatzmoduls gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote der Bachelorprüfung ein.
- Für die prüfungsrelevanten Leistungen innerhalb des Zusatzmoduls gelten die jeweiligen Bestimmungen, die für den entsprechenden Masterstudiengang erlassen wurden.
- Absolvierte Zusatzmodule werden verpflichtend in der Masterphase angerechnet.
- Eventuelle Fehlversuche werden bei zwischenzeitlichem Wechsel in das Masterstudium angerechnet. Das Nicht-Bestehen eines Zusatzmoduls in der Bachelorphase führt dazu, dass Studierende nicht mehr zum konsekutiven Masterstudium an der WWU zugelassen werden können.
- Studierende, die ein Zusatzmodul absolvieren, bleiben immatrikuliert – selbst wenn sie ihr Bachelorstudium bereits erfolgreich abgeschlossen haben; Studienbeiträge für das betreffende Semester werden also nicht erstattet.
Ansprechpartner
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