Wir planen unsere Zukunft gemeinsamSTELLEN SIE SICH FÜR DIE ZUKUNFT AUF!

ProTalent – das WWU - Stipendienprogramm richtet sich an alle Studierenden der WWU, die bisher herausragende Studienleistungen erzielt haben. Das Stipendium ermöglicht Ihnen ein konzentriertes und erfolgreiches Hochschulstudium.

Darüber hinaus können Sie mit Ihren Förderern in Kontakt treten und diese kennenlernen. Das eröffnet Ihnen spannende Perspektiven und Möglichkeiten. Möglicherweise ergibt sich daraus ein Praktikum in einem interessanten Unternehmen oder Sie gewinnen neue Erkenntnisse durch den Austausch mit Fachleuten aus der Praxis.

Die Möglichkeit zum Dialog finden Sie beispielsweise am Stipendientag der WWU. Hierzu laden wir Sie gemeinsam mit allen Förderern einmal im Jahr ein.

Weitere Informationen zu ProTalent finden Sie unter www.pro-talent.de.

Das Stipendium

PROTALENT RECHNET SICH!


Als ProTalent-Stipendiat erhalten Sie monatlich 300 Euro, die je zur Hälfte durch den Staat und durch private Förderer finanziert werden. Das Geld steht Ihnen zur freien Verfügung und muss nicht zurückgezahlt werden.

Bewerben können Sie sich für ProTalent, sofern Sie an der WWU immatrikuliert sind. Die Vergabe der Stipendien erfolgt einkommensunabhängig; es zählen Ihre bisherigen Studienleistungen.

Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit Ihres Studienganges, was in der Regel vier Jahren entspricht. Das Stipendium wird immer zunächst für ein Jahr bewilligt. Am Ende eines jeden Förderjahres erfolgt eine Leistungsüberprüfung durch ein Gremium. Danach wird über eine Fortsetzung Ihrer Förderung entschieden.

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung im WWU-Stipendienprogramm nicht möglich ist, wenn Sie bereits ein Stipendium eines anderen Trägers erhalten, dessen Förderungssumme einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro überschreitet.

Bewerbungen sind zum Wintersemester 2012/13 wieder möglich. Genaue Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie rechtzeitig vorher auf unserer Homepage.

Wichtige Informationen, Gesetze, Richtlinien

Website des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung zum Deutschlandstipendium
Download Stipendienprogramm-Gesetz (StipG)
Download Erstes Gesetz zur Änderung
des Stipendienprogramm-Gesetzes (1. StipG-ÄndG)

Download Stipendienprogramm-Verordnung (StipV)
Download Richtlinie für die Vergabe von Studienstipendien an der WWU

FAQ

Protalent | FAQ

Ich habe gerade mein Abitur gemacht und schreibe mich zum nächsten Semester an der WWU ein. Kann ich gefördert werden?
Ja, auch Studienanfänger sind förderungsfähig.

Kann ich als Promotionsstudentin/Promotionsstudent gefördert werden?

Nein. Für Promotionsstudenten hat die WWU ein eigenes Förderungsprogramm. Nähere Informationen dazu finden Sie hier. Weitere Stipendienprogramme finden Sie hier.

Kann ich dieses Stipendium als ausländische/r Studierende/r erhalten?

Ausländische Studierende, die ihr Abitur im Ausland erworben haben und an der WWU eingeschrieben sind, können gefördert werden.
Sollten Sie über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, müssen Sie im Online-Anmeldetool Ihre Abschlussnote in das deutsche Notensystem umrechnen.

Ich studiere an einer anderen Universität. Kann ich ein Stipendium an der WWU erhalten?
Nein, der Erhalt dieses Stipendiums ist an eine Immatrikulation an der Westfälischen Wilhelms-Universität gekoppelt.

Werde ich während eines Urlaubssemesters weitergefördert?
Ja, vorausgesetzt Sie studieren während des Urlaubssemesters vorübergehend im Ausland, etwa im Rahmen des ERASMUS-Programms, oder absolvieren in der Zeit ein Pflichtpraktikum (im In- oder Ausland), das laut Studienordnung gefordert ist. Wenn Sie sich für sonstige Praktika beurlauben lassen, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weiter gezahlt.

Ich absolviere im Rahmen meines Studiums ein Auslandssemester. Kann ich während dieser Zeit (weiter)gefördert werden?
Ja. Während eines Auslandssemesters erfolgt die Zahlung des Stipendiums in gleicher Höhe, unabhängig davon ob Sie ein Urlaubssemester nehmen oder nicht (s. o.)

Ich studiere 2 Fächer. Mit welcher Note in welchem Fach kann ich mich bewerben?
Studierende im 2-Fach-Bachelor errechnen eine Durchschnittsnote aus beiden Fächern (bzw. drei im Lehramtsstudiengang).

Werden auch Master-Studierende gefördert?
Ja. Bewerben können Sie sich mit Ihren erbrachten Masternoten. Bewerber/innen, die erst mit dem Master beginnen, bewerben sich mit ihrem Bachelor-Zeugnis.

Sind (beglaubigte) Bewerbungsunterlagen in Papierform einzureichen?
Es handelt sich um ein rein elektronisches Bewerbungsverfahren. Die Unterlagen sind hochzuladen. Es sind keine beglaubigten Unterlagen notwendig, Sie können jedoch durch die Auswahlkommission aufgefordert werden, Originalunterlagen vorzulegen.

Auf wie viele der ausgeschriebenen Stipendien kann ich mich bewerben?
Sie können sich maximal auf zwei Stipendien bewerben.

Ist eine rein ideelle Förderung durch das Programm auch möglich?
Nein.

Ich bin Stipendiat / Stipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes. Ist für mich eine Doppelförderung möglich?
Ein Deutschlandstipendium im Rahmen von ProTalent kann nicht gewährt werden, wenn Sie bereits eine anderweitige begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung durch ein Begabtenförderungswerk oder eine sonstige inländische oder ausländische Einrichtung erhalten und die Fördersumme 30 Euro monatlich übersteigt. Eine anderweitige Förderung mit 30 Euro übersteigender Fördersumme schließt eine Bewerbung um das Deutschlandstipendium zwar nicht aus, im Fall einer Berücksichtigung Ihrer Bewerbung müssen Sie sich aber für eine der beiden Förderungen entscheiden.
Somit ist eine Doppelförderung leider nicht möglich.

Ich erhalte während meines Auslandssemesters eine Förderung über das ERASMUS-Programm und/oder einen Mobilitätszuschuss vom DAAD. Gilt dies als Doppelförderung?
Nein. Wenn Sie über das ERASMUS-Programm im Ausland studieren, wird das Deutschlandstipendium fortgezahlt. Dies gilt auch dann, wenn Sie (gleichzeitig) einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhalten.

Ich erhalte BAföG. Wird das Stipendium darauf angerechnet?
Nein, in der Regel wird es nicht angerechnet. Sollten Sie allerdings eigene Einkünfte erzielen, sprechen Sie bitte auf jeden Fall mit Ihrem BAföG-Amt.

Wird das Deutschlandstipendium auf andere Sozialleistungen angerechnet (außer BAföG)?
Nein. Das Deutschlandstipendium wird grundsätzlich nicht auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, angerechnet. Eine Ausnahme stellt der Bezug von Wohngeld dar.

Kann ich nach einem Jahr weitergefördert werden?
Ja, Sie können nach einem Jahr einen Antrag auf Weiterförderung stellen. Die Auswahlkommission entscheidet nach einer Leistungsüberprüfung über Ihren Antrag.

Muss das Stipendium zurückgezahlt werden?

Nein.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen und FAQs finden Sie auch
auf den Seiten des Deutschlandstipendiums!

Ihre Bewerbung

Bewerbung für das ProTalent-Stipendium

Bewerbungen für eine Förderung ab dem 01.10.2012 sind nicht mehr möglich. Bewerbungen können erst wieder zum Wintersemester 2013/14 angenommen werden. Die Bewerbungsfristen finden Sie rechtzeitig vorher auf unserer Homepage.

Nach Bewerbungsschluss wird eine Auswahlkommission die Bewerbungen sichten. Sollten Sie ein Stipendium erhalten, werden wir Sie bis Mitte November 2012 zunächst per E-Mail darüber informieren. Die Stipendien werden selbstverständlich rückwirkend für Oktober ausgezahlt. Bewerber/innen, die kein Stipendium erhalten, werden ebenfalls bis Mitte November 2012 darüber informiert. Von telefonischen und schriftlichen Anfragen zum Stand des Bewerbungsverfahrens bitten wir Sie zu diesem Zeitpunkt abzusehen.

Hinweis: Nach Abschluss der Bewerbung können Sie keine Änderungen mehr an Ihren Daten vornehmen.

Ansprechpartner

Wir sind für sie da!

Für Fragen rund um Ihr Stipendium oder die Bewerbung steht Ihnen als Ansprechpartner die Stabsstelle Universitätsförderung gerne zur Verfügung.

Nadine Liebigt
WWU Münster
protalent@uni-muenster.de
Stabsstelle Universitätsförderung
Schlossplatz 6
48149 Münster
Tel.: 0251 83-22465


Kontakt Studierende

WWU Münster - Stabsstelle Universitätsförderung
Schlossplatz 6
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