Studieren mit Behinderung

Beratungsangebote
Behinderte und chronisch Kranke können sich an der Universität Münster und bei anderen Anbietern beraten lassen:
Härtefallantrag
Mit dem Härtefallantrag können Behinderte und chronisch Kranke, die sich in einer schwerwiegenden Ausnahmesituation befinden, beantragen, sofort zum Studium zugelassen zu werden. Dazu müssen Nachweise erbracht werden.
Weitere Infos zum Härtefallantrag
Behindertenfreundliches Wohnen
In Münster gibt es viele zentral gelegene, behindertengerechte Wohnheime. Die folgende Seite bietet einen Überblick über das Angebot und informiert auch über verschiedene Beratungsmöglichkeiten und Umzugshilfen.
Mehr zum Thema "Behindertengerechtes Wohnen"
Assistenz im Studium
Ein Dolmetscher, eine Schreibkraft, ein Vorleser: In vielen Fällen benötigen Behinderte und chronisch Kranke während ihres gesamten Studiums eine persönliche Assistenz, die ihnen im Alltag zur Seite steht.
Infos zu "Assistenz im Studium"
Finanzielles
Für gewöhnlich können behinderte und chronisch kranke Studierende zur Finanzierung von Hilfen aller Art für ihr Studium Sozialhilfe in Anspruch nehmen. In Münster ist für alle Fragen rund um dieses Thema der Landschaftsverband Westfalen-Lippe zuständig.
Studienfinanzierung mit BAföG
Weitere Informationen zur finanziellen Mehrbedarf
Besondere Bedingungen und Spezifische Hilfen
Barrierefreie Zugänge, besondere Studien- und Prüfungsbedingungen, Ruheräume und Fahrdienste - Behinderte und chronisch Kranke Studierende benötigen häufig spezielle Hilfen. Die folgende Seite bietet einen Überblick.
Besondere Studien- und Prüfungsbedingungen
Behinderungsspezifische Hilfen im Studium
Ansprechpartner
Zentrale StudienberatungSchlossplatz 5
48149 Münster
Tel.: +49 251 83-22357
Fax: +49 251 83-22085
zsb@uni-muenster.de

