Studieren mit Behinderung

Behinderungsbedingte Mehrausgaben

Die Verantwortlichkeiten für die Finanzierung von behinderungs- bzw. chronisch krankheitsbedingten Hilfen für das Studium sind sehr verschieden, so dass es den Rahmen der vorliegenden Broschüre überschreiten würde, diese umfangreich oder gar vollständig darzulegen; verwiesen sei erneut auf die oben genannte Broschüre »Studium und Behinderung« vom Deutschen Studentenwerk. Häufig sind Ihnen die einschlägigen Zuständigkeiten auch bereits aus Ihrer Schulzeit bekannt.

Für gewöhnlich sind behinderte und chronisch kranke Studenten veranlasst, für die Finanzierung von Hilfen aller Art für ihr Studium Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB 9) in Anspruch zu nehmen, namentlich die sog. Eingliederungshilfe und erforderlichenfalls Hilfe für betreutes Wohnen. Für alle Hilfen, welche studienbedingt erforderlich werden, ist der sog. Überörtliche Sozialhilfeträger zuständig; für Studenten der Westfälischen Wilhelms-Universität ist dies – un- abhängig vom Hauptwohnsitz – der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Finanzierung studien- bedingt erforderlicher Hilfen deshalb an den

Landschaftsverband Westfalen-Lippe
LWL−Behindertenhilfe
Werner Ossenbeck
Warendorfer Str. 26−28, 48133 Münster
591-3665,
www.lwl.org

Beispielhaft seien hier nochmals einige häufig in Anspruch genommene Hilfen genannt, wobei immer wieder zu betonen ist, dass bei der Beanspruchung und Bereitstellung von Hilfen die Besonderheit des Einzelnen und seiner Studiensituation berücksichtigt sein will: persönliche Assistenz/Betreutes Wohnen (persönliches Budget) für zuhause, persönliche Assistenz im Studium (Studienhelfer bzw. Studienhelferin), Vor- bzw. Aufleser für Sehbehinderte und Blinde, (Gebärden-)Dolmetscher für Hörbehinderte und Gehörlose; erforderlichenfalls behinderungsbedingte tutorielle bzw. psychologische Betreuung; adaptierte PCs vor allem für Sehbehinderte und Blinde, erforder- lichenfalls aber auch für andere behinderte Studenten; Literatur- und Kopierbeihilfen; studienbedingtes besonderes Mobiliar; last but not least einen persönlichen PKW, um mühelos und rechtzeitig alle Veranstaltungsgebäude der Universität zu erreichen, wobei auch die Kosten für den Erwerb des Führerscheins einzubeziehen sind.

Bitte setzen Sie sich, wie wiederholt angemerkt, rechtzeitig mit Ihrer künftigen Studiensituation auseinander, nehmen Sie eine ausführ- liche Beratung in Anspruch, sei es in der Zentralen Studienberatung, beim Landschaftsverband oder andernorts, insbesondere um einen »Gesamtplan« für Ihr Studium zu gewinnen und somit auch eine Übersicht über alle erwartbaren erforderlichen Hilfen. Die Bearbeitung eines Antrags auf Hilfen im Studium beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe dauert erfahrungsgemäß längere Zeit; mitunter muss auch noch ein fach- oder amtsärztliches Gutachten eingeholt werden. Von daher sollte Ihr Antrag nach Möglichkeit ca. ein halbes Jahr vor Studienbeginn gestellt sein, um sichergehen zu können, dass die Hilfen bereitstehen, wenn sie denn tatsächlich gebraucht werden.

Schließlich sei der Vollständigkeit halber noch angemerkt, dass u. U. Auch andere Finanzträger für die Bereitstellung von Studienhilfen in Anspruch genommen werden können, wie etwa das örtliche Sozialamt bei Hilfen in besonderen Lebenslagen (z. B. Hilfe zur Pflege), Versicherungen bei unfallbedingten Behinderungen oder Krankheiten oder auch Rentenkassen. In aller Regel sind diese besonderen Verantwortlichkeiten den Betroffenen bekannt, weshalb sie hier nicht weiter erörtert werden sollen.


Impressum | © 2012 Universität Münster
Universität Münster
Schlossplatz 2
· 48149 Münster
Tel.: +49 251 83-0 · Fax: +49 251 83-32090
E-Mail: verwaltung@uni-muenster.de