Studieren mit Behinderung
Studien- und Prüfungsbedingungen
Behinderte und chronisch kranke Studenten erfahren trotz aller Bemühungen seitens der Universität im Laufe ihres Studiums immer wieder einmal Schwierigkeiten und Hindernisse, die bewältigt sein wollen. Im folgenden möchten wir die bereits vorhandenen Erfahrungen wie auch die Vorkehrungen und Einrichtungen unserer Universität vorstellen und Sie vor allem ermuntern, diese selbstverständlich in Anspruch zu nehmen.
Die allgemein gültigen Studien- und Prüfungsbedingungen werden vielfach nicht allen Studenten gerecht, sei es, dass auf Grund einer Behinderung die vorgegebene Zeit für eine Hausarbeit oder Prüfung nicht reicht, sei es, dass besondere räumliche oder technisch-apparative Vorkehrungen erforderlich sind, sei es, dass in Prüfungen wie im Studium ein Studienhelfer bzw. eine Schreibkraft vonnöten sind, sei es aus anderen Gründen. Die betreffenden Studentinnen und Studenten haben daher einen Anspruch auf veränderte Studien- und Prüfungsmodalitäten, die entstehende Nachteile, welche ihnen aus den allgemeinen Bedingungen erwachsen, ausgleichen oder gar nicht erst aufkommen lassen.
An der Westfälischen Wilhelms-Universität ist der Anspruch behinderter und chronisch kranker Studenten für nahezu alle Studiengänge in den entsprechenden Studien- bzw. Prüfungsordnungen geregelt. Für gewöhnlich lautet der entsprechende, juristisch etwas hölzern formulierte, aber hierdurch flexibel zu handhabende Paragraph in der Prüfungsordnung:
»Macht ein Studierender/eine Studierende glaubhaft, dass sie bzw. er wegen einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage ist, die Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder innerhalb der in dieser Ordnung vorgesehenen Prüfungsfristen abzulegen, muss die Dekanin/der Dekan/das Dekanat die Bearbeitungszeit für Prüfungsleistungen bzw. die Fristen für das Ablegen von Prüfungen verlängern oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer bedarfsgerechten Form gestatten. Entsprechendes gilt bei Studienleistungen.« (hier beispielhaft zitiert aus der Rahmenordnung für die Bachelorprüfungen an der WWU innerhalb des Zwei-Fach-Modells, 2004, § 11a, Abs. 1)
Nicht ganz so offen sind die Regelungen in Studiengängen, welche mit einem Staatsexamen schließen. Für die Lehramtsstudiengänge und die Rechtswissenschaft sind wohl einschlägige Regelungen vorgesehen, allerdings etwas starr gehalten. Die Prüfungsordnungen für die Studienfächer Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin lassen leider bis heute keine Abweichungen von den allgemeinen Prüfungsbedingungen zu; de facto gilt es, gleichwohl nach praktikablen Lösungen zu suchen.
Es ist ratsam, sich rechtzeitig vor anstehenden Studien- und Prüfungsleistungen mit den jeweiligen Hochschullehrern bzw. mit dem jeweiligen Prüfungsausschuss in Verbindung zu setzen und je nach Ihren persönlichen Erfordernissen angemessene Änderungen der Prüfungsbedingungen zu vereinbaren, also etwa eine Verlängerung von Fristen für Referate und Hausarbeiten, längere Klausurzeiten, Erholungspausen bei sehr langen Klausuren, Umwandlung einer schriftlichen Prüfung in eine mündliche bzw. umgekehrt, Bereitstellung einer Schreibkraft in Klausuren bzw. Schreiben einer Klausur am Computer etc. Wichtig ist es, im voraus um entsprechende Vereinbarungen nachzusuchen, diese auch erforderlichenfalls zu begründen oder zu belegen (ärztliches Attest oder Behindertenausweis); eine einmal unbefriedigend abgelegte Prüfung kann nicht nachträglich mit dem Hinweis auf eine vor der Prüfung bereits bekannte Benachteiligung revidiert werden.
Bitte wenden Sie sich im Konfliktfall, wenn dieser – selten genug – einmal auftreten sollte, an die Behindertenbeauftragten der Fakultäten oder Fachbereiche oder auch an die Zentrale Studienberatung der Universität, die sich sodann um eine Vermittlung bemühen werden. Sollten tatsächlich einmal »alle Stricke reißen«, so wenden Sie sich gern auch an der Rektoratsbeauftragten, Prof. Dr. Schmälzle. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass sich eigentlich immer eine zufriedenstellende Lösung erreichen lässt.
Ansprechpartner
Zentrale StudienberatungSchlossplatz 5
48149 Münster
Tel.: +49 251 83-22357
Fax: +49 251 83-22085
zsb@uni-muenster.de

