Prüfungen

120 Pruefungen

Je nach Studiengang sind für Staatsprüfungen Prüfungsämter als staatliche Einrichtungen und für Hochschulprüfungen Organe der Hochschule (Prüfungsausschüsse, Dekanate) zuständig. Den Prüfungsausschüssen bzw. Dekanaten obliegt die Durchführung der Prüfungsordnung. Die Durchführung der Prüfungsordnung beinhaltet z.B. die Organisation der Prüfungen und die Entscheidung über die Anerkennung bzw. Anrechnung von Leistungen.

Prüfungsämter

In den Prüfungsämtern der Universität Münster erhalten Sie Auskünfte über die Prüfungsangelegenheiten Ihres Studiengangs. Die Prüfungsanmeldung unterliegt in der Regel einer Frist.
Zur Auflistung aller Prüfungsämter

Prüfungsordnungen

Je nach Studiengang gelten verschiedene Prüfungsordnungen. Die Prüfungsordnungen erhalten Sie in den Prüfungsämtern oder im Online-Studienführer der Zentralen Studienberatung.
Prüfungsordnungen gibt es im Studienführer

Probleme?

Falls es Probleme gibt oder Sie das Gefühl haben, dass beispielsweise Ihre Prüfungsleistungen nicht in angemessener Frist korrigiert oder veröffentlicht werden, können Sie sich an  Die Anlaufstelle "Brennpunkt Lehre" wenden. Das ist eine Anlaufstelle für Kritik, Anregungen und Beschwerden rund um die Lehr- und Studienorganisation.
Zum Beschwerdeportal "Brennpunkt Lehre"


Impressum | © 2012 Universität Münster
Universität Münster
Schlossplatz 2
· 48149 Münster
Tel.: +49 251 83-0 · Fax: +49 251 83-32090
E-Mail: verwaltung@uni-muenster.de