Stipendien für Studien- und Forschungsaufenthalte von Geisteswissenschaftlern in Japan

Richtlinien zur Antragstellung an den Schneider-Sasakawa-Fonds

Der Schneider-Sasakawa-Fonds der Universität Münster bietet Angehörigen der Fachbereiche der ehemaligen Philosophischen Fakultät die Möglichkeit, sich um eine finanzielle Förderung von Studien-, Forschungs- und/oder Lehraufenthalten an Universitäten, Forschungs- oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen in Japan zu bewerben. Antragsberechtigt sind Studierende, Promovierende und Wissenschaftler/-innen der Fachbereiche Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften (FB 6), Psychologie und Sportwissenschaft (FB 7), Geschichte/Philosophie (FB 8) und Philologie (FB 9). Beantragt werden können Reisekosten, Kosten für Unterbringung und Lebenshaltung vor Ort sowie bei Studienaufenthalten in Japan anfallende Studiengebühren.

Formlose schriftliche Anträge werden erbeten bis zum 1. Juli eines jeden Jahres (für Vorhaben im darauffolgenden akademischen Jahr, d.h. Oktober eines Jahres bis September des Folgejahres) per E-Mail an die:

Geschäftsstelle des Schneider-Sasakawa-Fonds
International Office der Universität Münster
schneider.sasakawa@uni-muenster.de

 

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Exposé von 2-3 Seiten zum beantragten Vorhaben und dessen Einbettung in sonstige (Forschungs-)Aktivitäten des Antragstellers bzw. des Instituts
  • Lebenslauf
  • Finanzierungsplan
  • Zusätzlich bei Anträgen von Studierenden und Promovierenden: kurze gutachterliche Stellungnahme des Fachbetreuers
  • Zusätzlich bei Studienaufenthalten an einer japanischen Universität: Aufnahmeerklärung der Gastuniversität (kann nachgereicht werden, falls diese zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorliegt)
  • Kontaktdaten des Antragstellers incl. Kontonummer für den Fall einer positiven Beurteilung des Antrages.

Die Beurteilung und Bescheidung der Anträge erfolgt einmal jährlich durch die Vergabekommission des Schneider-Sasakawa-Fonds der Universität Münster, in der Regel bis spätestens Anfang September eines jeden Jahres. Die Bereitstellung bewilligter Mittel erfolgt über das International Office bzw. das Haushaltsdezernat. Bewilligungsempfänger werden gebeten, spätestens drei Monate nach Abschluss ihres Japan-Aufenthaltes einen englischsprachigen Sach- und Finanzbericht unter Beifügung der Originalbelege bei der Geschäftsstelle des Schneider-Sasakawa-Fonds einzureichen.