© Uni MS - International Office

Studienaustausch Erasmus-Outgoing

„Wer sich bewegt, bewegt Europa!"

Das Erasmus+ Programm ist eine Erfolgsgeschichte der Europäischen Union (EU) und fördert seit mehr als 35 Jahren den Austausch von Studierenden innerhalb Europas. Für eingeschriebene Studierende der Universität Münster besteht die Möglichkeit, an einer der zahlreichen Partnerhochschulen für ein oder mehrere Semester zu studieren. Der Studierendenaustausch basiert auf Erasmus+ Kooperationsverträgen, die auf Fachbereichsebene mit Hochschulen in Programmländern geschlossen werden.

© Einfach erklärt_Erasmus_DAAD_YouTube

Zum Abspielen des Videos wird dieses von einem Webserver der Firma Google™ LLC geladen. Dabei werden Daten an Google™ LLC übertragen.

  • Wer kann sich bewerben, wie oft und für wie lange?

    • Eingeschriebene Studierende der Universität Münster in Bachelor-/ Master-/ Promotionsstudien bzw. einzügigen Studiengängen (z. B. Staatsexamen)
    • Mehrfache Teilnahme möglich: Pro Studienabschnitt stehen 12 Monate Mobilität (Studium und/oder Praktikum) zur Verfügung. Dies entspricht 2 x 12 Monate (BA - MA) bzw. 1 x 24 Monate (einzügige Studiengänge) plus 12 Monate (PhD) = insgesamt max. 36 Monate (Studium und/oder Praktikum)
    • Mindestaufenthalt sind 60 Tage

     

  • Was sind die Vorteile?

    • Aufenthalt an Erasmus+ Partnerhochschule
    • Finanzielle Unterstützung durch Erasmus+ Mobilitätszuschuss
    • Wegfall von Studiengebühren an der Gasthochschule
    • Sonderförderungen zur Deckung zusätzlicher Ausgaben oder Bedürfnisse
    • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
    • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthaltes durch die Universität Münster

     

  • Welche Länder nehmen am Programm (KA131) teil?

    • 27 Mitgliedstaaten der EU:
      Belgien | Bulgarien | Dänemark | Deutschland | Estland | Finnland | Frankreich | Griechenland | Irland | Italien | Kroatien | Lettland | Litauen | Luxemburg | Malta | Niederlande | Österreich | Polen | Portugal | Rumänien | Schweden | Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechische Republik | Ungarn | Zypern
    • 6 Programmländer außerhalb der EU:
      Island | Liechtenstein | Nordmazedonien | Norwegen | Serbien | Türkei
    • Erasmus mit weltweiten Partnerländern (KA107) Weitere Informationen

     

Allgemeine Informationen

  • Partnerhochschulen und Anlaufstellen

    Die Universität Münster bietet zahlreiche Möglichkeiten, mit dem Erasmus-Programm einen Teil des Studiums im europäischen Ausland zu absolvieren. Eine Übersicht über die europäischen Hochschulen, mit denen die Universität Münster eine entsprechende Vereinbarung hat, sowie über die jeweiligen Anlaufstellen hilft bei der Orientierung.
    Übersicht Partnerhochschulen und Anlaufstellen

  • Bewerbungsprozess

    Wer über das Erasmus-Programm einen Studienaufenthalt im Ausland absolvieren möchte, muss sich dafür bewerben. Voraussetzungen sind, dass man an der Universität Münster eingeschrieben ist und die Sprachvoraussetzungen für das Zielland erfüllt. Das Bewerbungsprozedere wird von den Erasmus-Büros des jeweiligen Fachbereichs koordiniert.
    Informationen zur Bewerbung
    Online-Registrierung für Erasmus-Outgoings 

  • Mobilitätszuschüsse

    Die Erasmus-Mobilitätszuschüsse werden nach drei Ländergruppen ausgezahlt und hängen damit von den jeweiligen Lebenshaltungskosten des Gastlandes ab.
    Mehr zu den Ländergruppen und Förderraten

  • Sonderförderungen

    Das europäische Bildungsprogramm Erasmus+ hat für die Programmgeneration von 2021 bis 2027 Inklusion und Vielfalt zu einer der wichtigsten Zielsetzungen erklärt. Erasmus+ folgt dabei einem ganzheitlichen Inklusionsbegriff und hat das Ziel, Menschen, die aufgrund verschiedener Barrieren bisher nicht am Programm teilgenommen haben, den Zugang zu Erasmus+ zu erleichtern.

    Für bestimmte Zielgruppen gibt es deshalb die Möglichkeit, eine zusätzliche finanzielle Unterstützung – eine sogenannte „Sonderförderung“ – zu erhalten, um zusätzliche Ausgaben oder Bedürfnisse zu decken. Dabei können je nach Zielgruppe (1-5) unterschiedliche Sonderförderungen beantragt werden:

    1. Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder mit einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
    2. Studierende mit körperlicher oder psychischer chronischer Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
    3. Studierende mit Kind/ern als Begleitung während des gesamten Auslandsaufenthalts
    4. Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus (beide Elternteile bzw. Bezugspersonen)
    5. Studierende mit Erwerbstätigkeit


    Top-Up „geringere Chancen“:
    Für Personen der Zielgruppe 1-5 besteht die Möglichkeit eines Antrages auf Sonderförderung mit einem pauschalen Zuschuss von 250 € / Monat.

    Realkostenantrag:
    Für Personen der Zielgruppen 1-3 besteht die Möglichkeit eines individuellen Antrages auf Bezuschussung der auslandsbedingten Mehrkosten mit bis zu 15.000 € pro Semester und bis zu 30.000 € pro Jahr.

    Realkostenantrag – vorbereitende Reise:
    Für Personen der Zielgruppe 1-3 besteht die Möglichkeit eines Individuellen Antrags auf Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten für die Durchführung einer vorbereitenden Reise mit bis zu 15.000 € pro Mobilität. Bei der Antragstellung können die Kosten einer Begleitperson für die Reise berücksichtigt werden.

    Eine Kombination von Realkostenantrag und Top-Up „geringere Chancen“ (Zielgruppe 1-5) ist möglich, wenn: A) unterschiedliche Merkmale für den Erhalt des Top-Ups und den Erhalt von Realkosten vorliegen (z.B. Top-Up für erwerbstätige Studierende und zusätzliche auslandsbedingte Realkosten für Studierende mit einer Behinderung). B) beim Vorliegen nur eines Merkmals ausgeschlossen werden kann, dass dieselben Kosten durch Top-Up bzw. Realkostenantrag gedeckt werden.

    Ausführliche Infos

  • Anerkennung von Studienleistungen

    Vor dem Studium im Ausland sollten Sie klären, welche Leistungen aus dem Auslandsstudium Ihnen an der Universität Münster anerkannt werden können. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Sprachkurse

    Für einen Studienaufenthalt im Ausland ist mitunter noch eine sprachliche Vorbereitung nötig. Das Sprachenzentrum der Universität Münster bietet für Studierende deshalb vorbereitende Kurse in den verschiedensten Sprachen an. Es besteht meist aber auch die Möglichkeit, einen Sprachkurs an der Gasthochschule zu belegen.
    Mehr zum Thema Sprachkurse

  • Programminformationen

    Ausführliche Informationen zum Erasmus+ Programm

    Studierendencharta
    ECHE [en] (Nr. 101012288)
    European Policy Statement

    Haftungsklausel
    Erasmus+ Projekte werden mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

    Weiterführende Informationen
    Weiterführende Informationen zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen finden Sie auch auf den Seiten des DAAD oder unter
    Deutscher Akademischer Austauschdienst
    Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
    Kennedyallee 50
    53115 Bonn

    Tel.: +49 228 882-8877
    Fax: +49 228 882-555
    erasmus@daad.de

Auslandssemester mit Erasmus+ als Video festgehalten

Eine Zeit voller neuer Erfahrungen und toller Eindrücke - in diesen beiden Videos sehen sie wie wunderschön das Semester im Ausland sein kann!

Ein Auslandssemester in Cádiz, Spanien.

Ein Auslandssemester in Paris, Frankreich.

Nach der Zusage: Wichtige To-dos für die Erasmus-Förderung

Für die Auszahlung des Stipendiums beachten Sie bitte folgende Schritte, Hinweise und Dokumente und das Einhalten der Fristen.
  • Online-Registrierung für Erasmus-Outgoings

    Mit der Online-Registrierung generieren Sie Ihre Annahmeerklärung für einen Erasmus-Studienplatz und die Grundlage für den Stipendienvertrag, das Grant Agreement. Hier werden u. a. die Höhe und Dauer der Förderung festgehalten.
    Dabei gilt: Es werden nur die Tage gefördert, die innerhalb des im Stipendienvertrag vereinbarten Zeitraums liegen und auch von Ihrer Gastuniversität bescheinigt werden. Die Online-Registrierung ist nicht mit der Online-Bewerbung (Application) an Ihrer Gastuniversität zu verwechseln. Hierfür beachten Sie bitte deren formale Vorgaben und Deadline.

    Frist für die Online-Registrierung für das akademische Jahr 2024/25 (Start im WiSe 2024/25 oder SoSe 2025): 30. April 2024

    Für den erfolgreichen Abschluss der Registrierung benötigen Sie eine aktuelle Studienbescheinigung und die Bestätigung über Ihren Studienplatz mit Unterschriften als Upload-Dateien (siehe Menüpunkt 8 im Online-Formular). Diese Dokumente müssen vor dem Absenden der Annahmeerklärung hochgeladen werden. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihrer zeitlichen Planung und dem Einhalten der Frist!

     

    Angabe der Aufenthaltszeiten

    Beim Eintragen Ihrer voraussichtlichen Aufenthaltszeiten in der Annahmeerklärung ist es besonders wichtig, dass das Start- und Enddatum so genau wie möglich ausgewählt werden.

    Informationen zu den Semesterzeiten erhalten Sie in der Regel direkt von Ihrer Gastuniversität. Kontaktieren Sie bei Unsicherheit bezüglich des Start- und Enddatums Ihre Erasmus-Ansprechperson im Fachbereich, die im direkten Austausch mit der Gastuniversität steht.

    Wir raten Ihnen, im Zweifelsfall ein Anfangsdatum einzutragen, das ein paar Tage vor Ihrem regulären Vorlesungsstart liegt. So haben Sie bei nachträglichen Änderungen des Aufenthaltszeitraums nach vorne einen zeitlichen Puffer!
     


    Förderfähige Veranstaltungen

    Grundsätzlich können die Tage gefördert werden, die Sie studienbezogen im Gastland verbringen - von der ersten Veranstaltung bis zum Semesterende (inkl. Klausurenphase o. ä.) - und die Ihnen von der Gasthochschule per Data-Sheet vor Ort bescheinigt werden. Studienbezogene Veranstaltungen sind beispielsweise:

    -    Welcome Week (meist eine Woche vor Vorlesungsbeginn)
    -    Sprachkurs (meist 1-2 Wochen vor Vorlesungsbeginn)
    -    Praktikum, das weniger als zwei Monate (60 Tage) dauert (muss auch im Learning Agreement und Transcript of Records dokumentiert sein!)

    Nicht förderfähig sind hingegen Tage zur Wohnungssuche oder Urlaubstage!



    Änderung der Aufenthaltszeiten

    Vor der Erstellung des Stipendienvertrages haben Sie noch die Möglichkeit, Ihre Daten schriftlich zu korrigieren. Nach Unterzeichnung des Stipendienvertrages ist eine Vorverlegung des Startdatums nicht mehr möglich. Die Tage, die Ihnen dann also im Datasheet von Ihrer Gastuniversität zwar bestätigt werden, jedoch vor dem im Stipendienvertrag angegebenen Startdatum liegen, werden demnach nicht gefördert!

    Zur Veranschaulichung:

    • 06.09. - 04.02.     Datum im Stipendienvertrag nach Unterzeichnung
    • 30.08. - 04.02.     Bescheinigung der Gastuniversität über Aufenthalt

    Es können erst die Tage ab dem 06.09. gefördert werden.
    Wählen Sie deshalb im Zweifelsfall ein Anfangsdatum, das ein paar Tage vor Ihrem regulären Vorlesungsstart liegt!

    Eine spätere Verlängerung des Enddatums ist nur dann möglich, wenn Sie die Korrektur spätestens 30 Tage vor Ende des ursprünglichen Stipendienvertrages bei uns im International Office beantragen. 

    Zur Veranschaulichung:

    • 06.09. - 04.02.     Datum im Stipendienvertrag nach Unterzeichnung
    • 06.09. - 15.02.     Bescheinigung der Gastuniversität über Aufenthalt

    Änderungen müssen bis 30 Tage vor dem 04.02. dem International Office mitgeteilt werden.

    In jedem Fall erfolgt eine taggenaue Abrechnung der Fördertage unter der Bedingung, dass eine Bescheinigung der Gasthochschule über den tatsächlichen Zeitraum Ihres Studienaufenthaltes vorliegt. Aufgrund eines begrenzten Mobilitätsbudgets behalten wir uns vor, die maximale Förderdauer für alle Stipendiat*innen auf möglicherweise 4 Monate zu beschränken.

    Änderungen zu Ihren Aufenthaltszeiten teilen Sie uns bitte mit an:
    erasmus.2024@uni-muenster.de

    Hier gelangen Sie zur Online-Registrierung

  • (Online) Learning Agreement (O)LA

    Anhand des (O)LAs wird Ihr Studienvorhaben im Ausland formal festgehalten. Es dient als Vereinbarung zur Sicherung der Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen zwischen Erasmus-Student*in und den akademischen Beauftragten im Fachbereich an der Universität Münster und an der Gastuniversität.

    Das (O)LA muss vollständig ausgefüllt und von allen drei Parteien unterzeichnet werden. Bei Unsicherheit bezüglich der einzutragenden Inhalte und unterzeichnungsberechtigten Personen kontaktieren Sie Ihre Erasmus-Ansprechperson im Fachbereich.

    Bitte nutzen Sie ausschließlich das OLA. Eine Ausfüllhilfe finden Sie hier. Beachten Sie auch die allgemeinen Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen.

    Sollte es technische Probleme beim Bearbeiten des OLAs geben oder die Gasthochschule nicht unterschreiben können, wenden Sie sich umgehend an erasmus.out.2023@uni-muenster.de (für Teilnehmende aus dem akadem. Jahr 23/24) bzw. an erasmus.2024@uni-muenster.de (für Teilnehmende aus dem akadem. Jahr 24/25). Wir prüfen dann, ob wir Ihnen als Alternative ggf. ein offizielles LA-Formular der Universität Münster zukommen lassen können. Wir akzeptieren keine anderen Alternativ-Dokumente - auch nicht von Ihrer Gasthochschule erstellt!

    Die Frist für das unterzeichnete Learning Agreement ist bis spätestens 4 Wochen vor Aufenthaltsbeginn an der Gastuniversität. Senden Sie es als PDF-Dokument mit Ihrem vollständigen Namen (LA_Name_Vorname) an erasmus.2024@uni-muenster.de.

    Sollten Sie aufgrund von Verzögerungen an der Gastuniversität oder Universität Münster die Frist nicht einhalten können, beantragen Sie unverzüglich per E-Mail eine Fristverlängerung mit Begründung.

    Zum Aufbau und Ausfüllen des (O)LAs – Wichtiges zu beachten!

    Das Formular beinhaltet die Tabellen A (Veranstaltungen an der Gastuniversität) und B (Anerkennung der Veranstaltungen aus A als Äquivalent an der Universität Münster). Für spätere Änderungen sind die inhaltlich gleichwertigen Tabellen A2 und B2 vorgesehen. Handschriftliche Änderungen sind nicht akzeptabel!

    Mögliche Veranstaltungen, die Sie ins Learning Agreement aufnehmen können, sind beispielsweise Kurse, Module, laboratory work, thesis research/doctoral work, internship (weniger als 60 Tage!). Übernehmen Sie bitte den Titel aus dem entsprechenden Veranstaltungsverzeichnis.

    Beide Tabellen A/A2 und B/B2 sind Pflichtfelder und müssen vollständig ausgefüllt werden, auch wenn keine äquivalente Anerkennung vorgesehen, oder möglich ist. Sollten Sie vereinzelt keine Angaben zum Component Code und/oder zu den ECTS-Punkten haben, dann schreiben Sie in die vorgesehenen Felder die Zahl 0.

    In Tabelle A/A2 müssen Veranstaltungen mit ausgewiesenen ECTS-Punkten aufgenommen werden, so dass dort der ECTS-Umfang in der Summe über Null hinausgeht.

    Wenn Sie in Tabelle B/B2 keine Kurse aufnehmen möchten/können, dann machen Sie dort im Feld bei Component Title einen kurzen Vermerk als Begründung wie z. B. „keine Anerkennung gewünscht/möglich“.

    Bezüglich der zu erbringenden ECTS-Anzahl (mind./max.) überprüfen Sie bitte die Vorgaben Ihres Fachbereiches an der Universität Münster bzw. an Ihrer Gastuniversität. Sollte es hierzu keine Vorgaben geben, empfiehlt Ihnen das International Office, Veranstaltungen in einem Umfang von etwa 20 ECTS-Punkten pro Semester zu belegen (dies ist ein grober Richtwert, mindestens sollten es jedoch 10 ECTS-Punkte sein).

    Änderungen am (O)LA

    Sie haben auch nach Unterzeichnung des (O)LAs noch während Ihres Studienaufenthaltes die Möglichkeit, die Inhalte anzupassen (siehe hierzu die Tabellen A2 und B2). Das Dokument muss dann erneut von allen Parteien unterzeichnet und vor Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes als PDF mit Ihrem vollständigen Namen benannt (LA_Name_Vorname) an erasmus.out.2023@uni-muenster.de (für Teilnehmende aus dem akadem. Jahr 23/24) bzw. an erasmus.2024@uni-muenster.de (für Teilnehmende aus dem akadem. Jahr 24/25) geschickt werden.

  • Grant Agreement

    Das Grant Agreement ist Ihr Stipendienvertrag. Hier werden u.a. die Höhe und Dauer der Förderung festgehalten. Dabei gilt: Es werden nur die Tage gefördert, die innerhalb des im Stipendienvertrag vereinbarten Zeitraums liegen und auch von Ihrer Gastuniversität per Data-Sheet bescheinigt werden. Sollten Sie einen Antrag auf Sonderförderungen stellen, dann wird dieser mit Bewilligung bei der Ermittlung Ihres Förderzuschusses berücksichtigt und automatisch in Ihr Grant Agreement mit aufgenommen.

    Das Grant Agreement wird vom International Office erstellt und Ihnen per E-Mail zugeschickt. Drucken Sie das mehrseitige Dokument aus, unterzeichnen und senden Sie es im Original postalisch (Schlossgarten 3) zurück ans International Office.

    Die Frist für das unterzeichnete Grant Agreement wird Ihnen mit Zusendung des Dokuments im Juli/August (bei Studienbeginn im WS) bzw. November (bei Studienbeginn im SoSe) mitgeteilt.
     

    Aufenthaltsdauer und -Förderzeitraum

    In Ihrer Annahmeerklärung haben Sie Angaben zu Ihrer voraussichtlichen Aufenthaltsdauer gemacht. Das Start- und Enddatum wird im Grant Agreement übernommen. Nach Unterzeichnung des Grant Agreements können wir keine Änderung des Startdatums mehr akzeptieren. Eine spätere Verlängerung des Enddatums ist nur dann möglich, wenn Sie die Korrektur spätestens 30 Tage vor Ende des ursprünglichen Stipendienvertrages bei uns im International Office beantragen. Änderungen zu Ihren Aufenthaltszeiten teilen Sie uns bitte mit an erasmus.out.2023@uni-muenster.de

    Aufgrund eines begrenzten Mobilitätsbudgets behalten wir uns vor, die maximale Förderdauer für alle Stipendiat*innen auf möglicherweise 4 Monate zu beschränken. Die Differenz zwischen tatsächlicher Aufenthaltsdauer (Mobilitätsphase) und finanziell geförderter Aufenthaltsdauer (Erasmus-Förderzeitraum) wird als Zero Grant-Zeitraum bezeichnet. Zero Grant-Zeiträume zählen zur Erasmus-Mobilitätsphase und werden auf die allgemeine Erasmus-Förderdauer pro Studienzyklus angerechnet.


     
    Auszahlung des Stipendiums

    Basierend auf Ihrem angegebenen Aufenthaltszeitraum im Grant Agreement erfolgt eine taggenaue Ermittlung/Abrechnung der Fördertage. Das Erasmus-Stipendium wird Ihnen dann in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Rate umfasst 80% der Gesamtsumme. Sie wird Ihnen im August/September (bei Studienbeginn im WS) bzw. im Januar/Februar (bei Studienbeginn im SoSe) auf Ihr Bankkonto überwiesen.

    • Bedingung für die Auszahlung der 1. Rate ist das Vorliegen des unterzeichneten Grant Agreements im Original beim International Office.

    Der verbleibende Förderbetrag wird Ihnen erst nach Ende der Mobilität ausgezahlt. 

    • Bedingung für die Auszahlung der 2. Rate ist das Vorliegen der vollständigen und unterzeichneten Abschlussunterlagen.

    Senden Sie die folgenden Dokumente innerhalb von 4 Wochen nach Aufenthaltsende in guter Auflösung als PDF-Dokument an erasmus.out.2023@uni-muenster.de:

    • Data-Sheet mit den genauen Studiendaten = DS_Name_Vorname
    • ggfs. eine Kopie einer Sprachkursbescheinigung (vor oder nach dem Aufenthalt) = SPRK_Name_Vorname
    • ggfs. eine Kopie der Kurzzeitpraktikumsbescheinigung (ein Praktikum muss bereits im LA verankert sein) = KPR_Name_Vorname
    • EU-Survey - Online-Fragebogen als Bericht - die Einladung erhalten Sie zum Ende Ihres Aufenthaltes automatisch per E-Mail = EUS_Name_Vorname

    Weiter sind nach Erhalt - spätestens bis zum 31. Oktober – per E-Mail einzureichen:

    • Transcript of Records mit den im Ausland erbrachten Noten = TOR_Name_Vorname
    • Bescheinigung der Anerkennung der im Ausland erbrachten Noten – Auszug aus QUISPOS oder ELVE o. ä. = ANERK_Name_Vorname

    Der Mindestaufenthalt für eine Förderung beträgt 2 Monate (60 Tage). Bei Abbruch der Mobilität oder dem Einreichen unvollständiger Abschlussunterlagen behalten wir uns vor, eine Rückzahlung des Stipendiums einzufordern. Änderungen zu Ihrem Aufenthalt teilen Sie uns bitte unverzüglich mit an erasmus.out.2023@uni-muenster.de.

     

    Verlängerung der Mobilität

    Aufenthalte vom WS können Sie, mit Einverständnis der Gastuniversität und des Fachbereiches der Universität Münster, bis spätestens 30 Tage vor Aufenthaltsende, um ein weiteres Studiensemester formlos per E-Mail verlängern. Hierfür reicht uns eine Weiterleitung der E-Mail-Korrespondenzen mit Zustimmung aller Beteiligten an erasmus.out.2023@uni-muenster.de.
    Wir prüfen dann, ob wir Ihnen eine weitere Erasmus-Förderung bewilligen können. Aufenthalte im SoSe können nicht formlos verlängert werden. In diesem Fall müssen Sie sich erneut um einen Erasmus-Studienplatz über Ihren Fachbereich bewerben.

    • Kurze Praktikumsphasen (z.B. Kanzleipraktikum), die 60 Tage nicht überschreiten, können im Rahmen eines Erasmus-Studienaufenthaltes bei der Förderung berücksichtigt werden, wenn sie in derselben Stadt stattfinden. Das Praktikum muss dann auch in Ihrem Learning Agreement und Transcript of Records dokumentiert werden. Bei Fragen zu weiteren Fördermöglichkeiten für ein Auslandspraktikum kontaktieren Sie den Career Service: praktikumsfinanzierung@uni-muenster.de.

    Allgemeine Förderdauer – Langzeitmobilität

    Jede*r Studierende kann an der Universität Münster pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) für 12 Monate einen Mobilitätszuschuss für ein Erasmus-Studium und/oder Erasmus-Praktikum im Ausland erhalten. Studierende in einzügigen Studiengängen wie z.B. Staatsexamen können insgesamt 24 Monate im Ausland gefördert werden. Der Mindestaufenthalt für ein Erasmus-Studium beträgt 2 Monate (60 Tage). Insgesamt können Sie im Verlauf Ihres Studiums also bis zu 36 Monate gefördert werden.

    Aktuelle Länderfördersätze

    Das Erasmus-Stipendium richtet sich nach dem jeweiligen Zielland, das von der EU-Kommission drei Gruppen zugeordnet wird. Die Höhe der monatlichen Förderung ist vom DAAD vorgegeben und deutschlandweit gleich. Die Anzahl der geförderten Monate kann aber von Hochschule zu Hochschule variieren. Detaillierte Informationen zu den Erasmus-Mobilitätszuschüssen finden Sie hier.

  • Data-Sheet

    Mit dem Data-Sheet wird Ihnen die Dauer Ihres Studienaufenthaltes an Ihrer Gastuniversität formal bestätigt. Das International Office, bzw. Ihre Ansprechperson in administrativen Fragen dort, muss das Dokument vor Ort unterzeichnen.

    Lassen Sie sich sofort nach Ankunft an der Gastuniversität Ihr Startdatum bestätigen und bewahren Sie das Dokument gut auf. Kurz vor Aufenthaltsende lassen Sie sich Ihr Enddatum bestätigen - dies kann maximal 5 Tage vor Ihrem tatsächlichen Aufenthaltsende geschehen.

    Sollte die Gastuniversität dieses Data-Sheet nicht ausfüllen, so achten Sie bitte darauf, dass in der Ihnen ausgehändigten Studienbescheinigung sowohl TAG – MONAT – JAHR angegeben sind und das Dokument von Ihrer Gastuniversität unterschrieben ist. Wir können keine Studienbescheinigung akzeptieren, die vordatiert ist und/oder ungenaue Daten enthält! Es können nur die in der Bescheinigung aufgeführten Zeiten zu studienrelevantem Zweck abgerechnet werden!

    Senden Sie uns eine Kopie des ausgefüllten und unterzeichneten Data-Sheets als PDF-Dokument mit Ihrem vollständigen Namen benannt (DS_Name_Vorname) zusammen mit den weiteren Abschlussunterlagen an erasmus.out.2023@uni-muenster.de.

    Die Frist für das unterzeichnete Data-Sheet ist bis spätestens 4 Wochen nach Aufenthaltsende.

    Bitte nutzen Sie dieses Formular: Data-Sheet 

  • EU-Survey

    Nach Ende Ihres Studienaufenthaltes erhalten Sie per E-Mail eine Aufforderung zur Teilnahme am Erasmus-Online-Fragebogen. Mit Ihrer Teilnahme an der Umfrage erstellen Sie Ihren Abschlussbericht. Senden Sie uns Ihre Ergebnisse als PDF-Dokument mit Ihrem vollständigen Namen benannt (EUS_Name_Vorname) zusammen mit den weiteren Abschlussunterlagen per E-Mail an erasmus.out.2023@uni-muenster.de.

    Die Frist für den Abschlussbericht ist bis spätestens 4 Wochen nach Aufenthaltsende.

  • Transcript of Records

    Ihre Studienleistungen an der Gastuniversität werden in einem Transcript of Records (ToR) formal festgehalten. Es wird Ihnen in der Regel wenige Wochen nach Ende Ihres Studienaufenthaltes von Ihrer Gastuniversität übermittelt. Dieses Dokument benötigen Sie u.a. um Ihre erbrachten Leistungen an der Universität Münster anrechnen zu lassen. Bei Rückfragen und Schwierigkeiten zum Erhalt des ToRs kontaktieren Sie Ihre Erasmus-Ansprechperson im Fachbereich.

    Wir benötigen eine Kopie Ihres vollständigen ToRs. Senden Sie es uns als PDF-Dokument mit Ihrem vollständigen Namen benannt (TOR_Name_Vorname) an erasmus.out.2023@uni-muenster.de.

    Die Frist für das ToR beim Auslandsstudium im akademischen Jahr 2023/24 ist der 31. Oktober 2024

  • Nachweis über Anerkennung der Leistungen

    Ihre im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen werden von der Gastuniversität im Transcript of Records aufgelistet. Damit können Sie die Anerkennung in Ihrem Institut/Prüfungsamt an der Universität Münster beantragen. Bitte beachten Sie die detaillierten Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen.

    Die Fachbereiche der Uni Münster haben Ombudspersonen für Anerkennungsfragen benannt. Das International Office informiert und begleitet Sie gerne, falls im Anerkennungsprozess Fragen oder strittige Punkten auftreten. Wenden Sie sich bei Bedarf an Nina.Karidio@uni-muenster.de.

    Das International Office benötigt bei Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen einen Nachweis. Dieser kann anhand eines Auszuges aus Ihrem Studienkonto (QISPOS o.ä.) eingereicht werden.

    Senden Sie uns Ihren Nachweis als PDF-Dokument mit Ihrem vollständigen Namen benannt (ANERK_Name_Vorname) an erasmus.out.2023@uni-muenster.de.

    Die Frist für den Nachweis über Anerkennung der Leistungen bei Auslandsstudium im akademischen Jahr 2023/24 ist der 31. Oktober 2024.

© Uni MS / International Office

Erasmus Stipendiatentreffen 2024

Am 7. November hat das International Office eine Informationsveranstaltung für die outgoing Studierenden des Sommersemesters 2024 veranstaltet. Im Anschluss konnten die Stipendiat*innen sich untereinander vernetzen.

Hier finden Sie die gezeigte Präsentation mit allen Informationen.
Sie können sich auch die Aufzeichnung der Informationsveranstaltung ansehen:

Hier finden Sie die gezeigte Präsentation für das derzeit laufende Wintersemester 2023 mit allen Informationen.
 

Io Online Button Petrol
© Uni MS / International Office

Auslandssemester? Unbedingt!

Was haben unsere Studierende während ihres Auslandsemesters erlebt? Schauen Sie selbst, warum es sich lohnt: Video-Berichte

Now it's your turn!