Umschreibung

Wechsel, Ergänzung oder Streichung eines Studiengangs oder -fachs

Studierende, die bereits an der Universität Münster immatrikuliert sind und ihr Abschlussziel bzw. ein oder mehrere Studienfächer ändern möchten, müssen eine solche Änderung (= Umschreibung) beantragen. Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich exmatrikulieren, um sich im Anschluss wieder zu immatrikulieren!

Umschreibung zum kommenden Semester: Studierende, die sich zum kommenden Semester umschreiben lassen möchten, müssen sich zunächst korrekt durch Zahlung des vollständigen Semesterbeitrags für das kommende Semester rückmelden. Eine Umschreibung kann erst nach erfolgreicher Rückmeldung vorgenommen werden. Sollte ein Sperrvermerk Ihre Rückmeldung verhindern, schreiben Sie bitte eine E-Mail an studierendenverwaltung@uni-muenster.de mit der Bitte um Aufhebung des Sperrvermerks. Bitte geben Sie in dieser E-Mail Ihre Matrikelnummer sowie den Grund Ihres Rückmeldewunsches an.

Umschreibung im laufenden Semester: In einigen Fällen (z.B. Umschreibung in einen Fachwissenschaftlichen Master, Promotion, Master of Education, späte Zulassung in grundständigen Studiengängen) können Umschreibungen bis zu einem gewissen Stichtag auch für das laufende Semester erfolgen. In diesem Fall beachten Sie bitte die im Zulassungsbescheid angegebenen Fristen. Promotionsstudierende finden hier entsprechende Informationen.

Bei einer Umschreibung behalten Sie Ihre Matrikelnummer sowie Ihre Uni-Kennung. Ihre Bescheinigungen im SelfService aktualisieren sich nach der Umschreibung automatisch. Die Daten in den Programmen des Prüfungsamts aktualisieren sich innerhalb von 24 Stunden.

Je nach Abschluss, Studiengang und Studienfach sind verschiedene Bedingungen und Fristen zu beachten. Genaue Informationen finden Sie unter den entsprechenden Überschriften auf dieser Seite.

Wichtige Links:

SelfService

Informationen zur Rückmeldung

Fristen und Termine

  • Zulassungsbeschränkte Studiengänge oder -fächer sowie Promotionen

    Sollten Sie eine Umschreibung in einen zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen) oder ein zulassungsbeschränktes Fach in einem grundständigen Studiengang vornehmen wollen, müssen Sie sich dazu zunächst über das Bewerbungsportal bewerben. Wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten und dieses annehmen, erhalten Sie einen Tag später im Infoportal der Bewerbung Ihren Zulassungsbescheid. Innerhalb der darin genannten Frist, müssen Sie die Online-Immatrikulation durchführen. Anschließend nehmen Sie innerhalb der Immatrikulationsfrist im Infoportal der Immatrikulation den Upload der erforderlichen Dokumente vor.

    Eine Umschreibung in einen fachwissenschaftlichen Master oder Master of Education setzt eine vollständige und fristgerechte Bewerbung, eine Zulassung wie auch die fristgerechte Annahme des Studienplatzes im Infoportal der Bewerbung voraus. Ihrem Zulassungsbescheid entnehmen Sie die Annahme- sowie die Immatrikulationsfrist. Innerhalb der Immatrikulationsfrist führen Sie die Online-Immatrikulation durch und nehmen den Upload der erforderlichen Dokumente im Infoportal der Immatrikulation vor.

    Eine Umschreibung in einen Promotionsstudiengang beantragen Sie ebenfalls online über die Online-Immatrikulation. Welche Uploads hierbei vorzunehmen und welche Fristen zu beachten sind, erfahren Sie hier.

    Im Rahmen der erfolgreichen Immatrikulation in den neuen Studiengang bzw. das neue Studienfach wird der alte Studiengang bzw. das alte Studienfach automatisch gestrichen.

  • Zulassungsfreie Studiengänge und -fächer

    Umschreibungen in zulassungsfreie Studiengänge und -fächer nehmen Sie bitte bis spätestens zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn über die Online-Immatrikulation vor.

    In der Regel können Sie die Umschreibung für das Sommersemester ab etwa Anfang Februar und für das Wintersemester ab Anfang August beantragen. Hier finden Sie die genauen Fristen.

    Im Rahmen der erfolgreichen Immatrikulation in den neuen Studiengang bzw. das neue Studienfach wird der alte Studiengang bzw. das alte Studienfach automatisch gestrichen.

  • Höhere Fachsemester

    Für im höheren Fachsemester zulassungsfreie grundständige Studiengänge oder -fächer erfolgt die Umschreibung wie bereits oben beschrieben, über die Online-Immatrikulation. Sollte eine Einstufungsbescheinigung erforderlich sein, laden Sie diese im Infoportal der Immatrikulation hoch.

    Für im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge oder -fächer sowie Masterstudiengänge beachten Sie bitte die Verfahrensschritte, die oben unter "Zulassungsbeschränkte Studiengänge oder -fächer sowie Promotionen" beschrieben sind. Sollte eine Einstufungsbescheinigung erforderlich sein, laden Sie diese im Infoportal der Immatrikulation hoch.

    Bitte beachten Sie immer die Fristen.

  • Zweithörende und Kooperationsstudierende

    Studierende, die vom Zweithörenden- zum Ersthörendenstatus wechseln möchten, beantragen dies über die Online-Immatrikulation. Einzureichen ist die Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Ersthochschule und, sofern das Studium an der anderen Hochschule abgeschlossen wurde, einen Scan oder eine Kopie des Hochschulsabschlusszeugnisses.

    Zudem ist die digitale Übermittlung des Krankenversicherungsstatus durch eine gesetzliche Krankenkasse erforderlich.

    Zur Krankenversicherung für Studierende

    Studierende, die Ihr Studium an der Universität Münster als Zweithörende fortsetzen möchten, wenden sich bitte telefonisch (0251 83-22259) oder per E-Mail an das Studierendensekretariat (studierendenverwaltung@uni-muenster.de). Grundsätzlich gilt: Der betreffende Fachbereich der Universität Münster muss einverstanden, die andere Hochschule darf nicht weiter als 100 km von der Universität Münster entfernt und der Studiengang an der Universität Münster darf nicht zulassungsbeschränkt sein.

    Die Fristen für die Beantragung eines solchen Wechsels sind: Von Anfang August für ein Wintersemester und von Anfang Februar für ein Sommersemester bis jeweils zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn.

  • Studierende der Kunstakademie

    Wer bereits an der Universität Münster für ein Lehramtsstudium immatrikuliert ist und mit einem der Lehramtsfächer unter Beibehaltung des Abschlussziels zu Kunst wechseln möchte, muss dies über die Online-Immatrikulation beantragen. Einzureichen ist die Immatrikulationsbescheinigung der Kunstakademie. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie automatisierte E-Mails an Ihre Uni-E-Mail-Adresse und sehen im SelfService, dass Sie als Haupthörende exmatrikuliert und als Zweithörende immatrikuliert wurden.

    Von Studierenden, die von einem Zwei-Fach-Bachelor mit Kunst zum Ein-Fach Kunst (Gymnasium/Gesamtschule) wechseln möchten, wird neben der Immatrikulationsbescheinigung der Kunstakademie auch eine Einstufungsbescheinigung der Bildungswissenschaften benötigt.

    Informationen zu den einzureichenden Unterlagen erhalten Sie auch im Studierendenservice der Kunstakademie.

    Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie automatisierte E-Mails an Ihre Uni-E-Mail-Adresse und sehen im SelfService, dass Sie als Hauphörende exmatrikuliert und als Kooperationsstudierende immatrikuliert wurden.

    Die Fristen für die Beantragung eines solchen Wechsels sind von Anfang August für ein Wintersemester und von Anfang Februar für ein Sommersemester bis jeweils zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn.

  • Streichung eines Studiengangs

    Die Streichung eines Studiengangs ist jederzeit möglich. Bis zur Hälfte eines Semesters erfolgt die Streichung rückwirkend. Studienleistungen dürfen in diesem Semester nicht erbracht worden sein. Bei Beendigung eines Studiengangs erfolgt die Streichung nicht automatisch. Gemäß § 7 Absatz 2 der Einschreibungsordnung der Universität Münster müssen Sie spätestens mit Ablauf des Semesters, in dem Sie Ihr Zeugnis erhalten haben, die Streichung des abgeschlossenen Studiengangs, eine Studiengangsänderung oder die ordnungsgemäße Exmatrikulation beantragen.

    Die Fortsetzung Ihrer weiteren Studienfächer/Ihres weiteren Studiengangs bleibt von einer Streichung unberührt. Die Streichung muss online im SelfService unter Anträge -> Antrag stellen -> Studium > Streichung eines Studiengangs beantragt werden.

    Studierende, die folgende Fächer streichen lassen möchten, müssen eine Entlastungsbescheinigung der jeweiligen Einrichtung hochladen:

    • Pharmazie (Institut für Pharmazeutische Chemie, Corrensstraße 48),
    • Musik, Musik/Musikpraxis und neue Medien und Musikwissenschaft (Institut für Musikwissenschaft und Musikpädagogik, Philippistraße 2),
    • Masterstudiengang Klinische Musiktherapie (Sekretariat des Studienganges Klinische Musiktherapie, Philippistraße 2),
    • Didaktik der Geographie, Geographie, Geoinformatics, Geoinformatik, Geospatial Technologies, Humangeographie, Humangeographie - Raumkonflikte, Raumplanung, Raumentwicklung, Wasserwissenschaften und Landschaftsökologie (Institut für Landschaftsökologie, Heisenbergstraße 2, Zimmer 3). Zur Entlastungsbescheinigung des Fachbereichs Geowissenschaften (danach bitte "Exmatrikulation" anklicken)
    • Zahnmedizin (Sekretariat von Prof. Dr. P. Scheutzel, Lehrkoordination im Fach Zahnmedizin - Waldeyerstr. 30, 48149 Münster)