EXMATRIKULATION / BEURLAUBUNG / RÜCKMELDUNG

Rückmeldung

Studierende erklären jeweils am Ende des Semesters mit ihrer Rückmeldung, dass Sie auch im kommenden Semester an der Universität Münster studieren wollen. Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung des Semesterbeitrags. Die Rückmeldeunterlagen werden rechtzeitig zugestellt.
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Beurlaubung

Aus wichtigen Gründen können Studierende sich für ein Semester beurlauben lassen. In dieser Zeit bleiben sie immatrikuliert, zahlen aber keinen Studienbeitrag, sind aber nicht berechtigt Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Der Semesterbeitrag ist dennoch zu entrichten.
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Exmatrikulation

Am Ende des Studiums muss man sich exmatrikulieren. Die Exmatrikulation sollte dann den entsprechenden Stellen, wie zum Beispiel Krankenkasse, BAFöG-Amt, Bank und Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt werden.
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