Exmatrikulation
Ihre Exmatrikulation kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beim zuständigen Sachbearbeiter/ bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Studierendensekretariat, Schlossplatz 2, Zimmer 56a und 56b sowie 63, für ausländische Studierende Zimmer 55c, durchgeführt werden.
Sie kann auch mit dem entsprechenden Formular per Post beantragt werden. Dem Antrag legen Sie bitte einen mit mindestens 90 Cent frankierten und an Sie selbst andressierten Rückumschlag für die Zusendung von Exmatrikulations- und Studienzeitnachweisen bei.
Der bereits gezahlte Semesterbeitrag wird bei rückwirkender Exmatrikulation oder Widerruf der Einschreibung/ Rückmeldung auf Antrag bis zum 15.05. für ein Sommersemester bzw. 15.11. für ein Wintersemester erstattet, wobei die Rückzahlung des Anteils für das NRW-Semesterticket erst nach durchgeführter Exmatrikulation bis 15.05. / 15.11. beim AStA, Schlossplatz 1, 48149 Münster, beantragt werden kann.
Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:
Sie sind verpflichtet sich mit Ablauf des Semesters der Zeugnisübergabe aus dem abgeschlossenen Studiengang selbst zu exmatrikulieren. Die Exmatrikulation erfolgt nicht automatisch.
Die Wirksamkeit der Exmatrikulation hängt vom Zeitpunkt der Antragstellung und vom Exmatrikulationsgrund ab:
Eine Exmatrikulation mit Ablauf des Semesters kann ab dem 01.01. für ein Wintersemester und ab dem 01.07. für ein Sommersemester beantragt werden. Ausnahme: Wer sein Zeugnis nachweislich in der ersten Hälfte eines Semesters erhalten hat, kann auch schon vor diesen Terminen wahlweise rückwirkend oder zum Ende des Semesters exmatrikuliert werden.
Eine rückwirkende Exmatrikulation kann längstens bis zur Hälfte eines Semesters beantragt werden und ist nur dann möglich, wenn im laufenden Semester keine Studien- oder Prüfungsleistungen mehr erbracht wurden. Unabhängig davon, ob noch eine Erstattung möglich ist, darf bei rückwirkender Exmatrikulation das NRW-Semesterticket nicht weiter genutzt werden.
Bei einer Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung seitens der Hochschule erhalten Sie keine Exmatrikulations- und Studienzeitnachweise.
Ihre Exmatrikulation sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse bei anderen Stellen (zum Beispiel Krankenkasse, Kindergeldkasse, BAföG-Amt, Bundesagentur für Arbeit) umgehen bekannt geben.
- Studierende der Pharmazie müssen außerdem eine Entlastungsbescheinigung des Instituts für Pharmazeutische Chemie, Hittorfstraße 58-62, 48149 Münster, vorlegen.
- Studierende der Fächer Musik/ Musikpraxis und neue Medien, Musikwissenschaft sowie Musik müssen eine Entlastungsbescheinigung des Institus für Musikwissenschaft und Musikpädagogik, Philippistraße 2, 48149 Münster, vorlegen.
- Studierende des Masterstudienganges Klinische Musiktherapie müssen eine Entlastungsbescheinigung des Sekretariates des Studienganges Klinische Musiktherapie, Philippistr 2, 48149 Münster, vorlegen.
- Studierende der Geographie, Geoinformatik und Landschaftsökologie benötigen eine Entlastungsbescheinigung der Bibliothek des Instituts für Geographie, Geoinformatik und Landschaftsökologie, Robert-Koch-Straße 40 (Container), 48149 Münster.
- Studierende der Zahnmedizin – vor Ablegung der zahnärztlichen Vorprüfung – legen bitte eine Entlastungsbescheinigung des Sekretariats von Herrn Prof. Dr. Dr. Figgener, ZMK – Frau Weers – Waldeyerstraße 30, 48149 Münster, vor.
Service-Einrichtungen
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