Beurlaubung
Bei Vorliegen wichtiger Gründe können Sie mit einem schriftlichen oder persönlichen Antrag nach erfolgter Rückmeldung bis zum letzten Tag vor Vorlesungsbeginn, eine Beurlaubung beantragen. In Ausnahmefällen (Krankheit bzw. Schwangerschaft) können Sie sich noch im laufenden Semester beurlauben lassen. Eine Beurlaubung kann in der Regel immer nur für ein Semester beantragt werden (Ausnahme: Kindererziehung, PAD, DAAD). Dem schriftlichen Antrag legen Sie bitte einen mit 58 Cent frankierten und an Sie selbst adressierten Rückumschlag bei.
Wichtige Gründe und die entsprechenden notwendigen Nachweise sind:
- Wehr- und Ersatzdienst (Einberufungsbescheid)
- Auslandsstudium (Bescheinigung der ausländischen Hochschule)
- freiwilliges Praktikum (wichtige Einzelheiten hierzu finden Sie unten!)
- Krankheit (Attest)
- Schwangerschaft (Mutterpass)
- Kindererziehung (Geburtsurkunde)
- Pflege von Angehörigen (Bescheinigung der Pflegestufe)
Der Semesterbeitrag: Um eine Beurlaubung beantragen zu können, muss der Semesterbeitrag generell in voller Höhe überwiesen worden sein. Bei Beurlaubungen wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Auslandsstudium wird der Anteil für die Aufgaben des Studentenwerks auf Antrag erstattet. Grundsätzlich können beurlaubte Studierende das Semesterticket an den AStA, Schlossplatz 1 zurückgeben und bis zum 15.05. für ein Sommersemester und bis zum 15.11. für ein Wintersemester die Rückerstattung der Kosten desTickets dort beantragen.
Weiter immatrikuliert: Während der Zeit Ihrer Beurlaubung bleiben Sie immatrikuliert. Ein Anspruch auf BaföG-Zahlungen besteht nicht. Ein Semester, in dem Sie beurlaubt sind, ist kein Fachsemester.
Keine Prüfungen: Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, Studien- und Prüfungsleistungen an der WWU zu erbringen. Dies gilt nicht für die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen, für Teilnahmevoraussetzungen, die Folge eines Auslands- oder Praxissemesters selbst sind, für das beurlaubt worden ist, und für den Fall, dass die Beurlaubung aufgrund der Pflege von Kindern oder Angehörigen erfolgt.
Das erste Semester: Eine Beurlaubung für das erste Semester ist in der Regel ausgeschlossen. Hiervon abweichend können Studierende für das erste Fachsemester eines Masterstudiengangs im Hinblick auf ein Studium an einer ausländischen Hochschule oder ein Praktikum im Ausland beurlaubt werden.
Praktika: Bevor Sie sich für ein freiwilliges Praktikum beurlauben lassen können, benötigen Sie das Qualitätssiegel des "Career Service" der WWU Münster. Alle Informationen zum Qualitätssiegel (inklusiv der Beratungszeiten) finden Sie hier.
Weitere Beratung erhalten Sie im Studierendensekretariat im Schloss.
Service-Einrichtungen
- Studierendensekretariat
- Studentenwerk
- AStA
- Uni-Bibliothek
- Fachschaften
- ZIV
- Sprachenzentrum
- Career Service
