Die Bewerbung für ein Zweitstudium

  • Um eine Zweitstudienbewerbung handelt es sich nur, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber zum Bewerbungszeitpunkt bereits ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums besitzt und das Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen wurde.

  • Bewerbungen für konsekutive Masterstudiengänge, die auf einem fachlich zusammenhängenden Bachelorstudiengang aufbauen, gelten nicht als Zweitstudienbewerbung.

  • Bewerbungen für ein Zweitstudium sind während der Bewerbungsfristen für im 1. Fachsemester zulassungsbeschränkte Studiengänge im Rahmen des "normalen" Zulassungsverfahrens zu stellen.

  • Bewerbungen für ein Zweitstudium in Studiengängen, die von der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) vergeben werden, sind an diese Stiftung zu richten. Zurzeit sind das die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Für eine Zweitstudienbewerbung in einem an der Universität Münster örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang nutzen Sie bitte die Online-Bewerbung.

  • Für Zweitstudienbewerber/-innen sind bis zu 3 % der Studienplätze eines Studienfaches vorgesehen. In dieser Quote findet kein Nachrückverfahren statt.

  • Sofern für einen Studiengang mehr Zweitstudienbewerber/-innen als Studienplätze vorhanden sind, erfolgt die Auswahl anhand einer Punkterangliste. Bepunktet wird hierbei zum einen das Prüfungsergebnis des Erststudiums (4 Punkte für "sehr gut", 1 Punkt für "ausreichend") und zum anderen die Begründung für das Zweitstudium.

    Bei der Bepunktung der Begründung wird danach differenziert, ob für die Aufnahme des Zweitstudiums zwingende berufliche Gründe, wissenschaftliche Gründe, besondere berufliche Gründe, sonstige berufliche Gründe oder sonstige Gründe maßgebend sind. Nähere Informationen zu diesen einzelnen Fallgruppen und allgemein zur Bewerbung für ein Zweitstudium finden Sie in den Informationen der SfH, die auch für das örtliche Zulassungsverfahren Anwendung finden.

  • Für eine Bewerbung für ein Zweitstudium sind neben dem "normalen" Zulassungsantrag eine beglaubigte Kopie des ersten Studienabschlusses sowie eine formlose Begründung für das angestrebte Zweitstudium einzureichen.

  • Wenn Sie sich bei der SfH für ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen bewerben und die WWU als Erstwunsch angeben, so können Sie bei uns ein Gutachten beantragen. Kriterien für die Beurteilung sind der bisherige Werdegang, die Ernsthaftigkeit des interdisziplinären Studienwunsches und die wissenschaftliche Bedeutung der angestrebten interdisziplinären Betätigung.

    Reichen Sie zusätzlich zu dem Antragsformular der SfH ("Aufnahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen"), soweit vorhanden, folgende Unterlagen ein:
    • beglaubigte Kopie des ersten Studienabschlusses
    • formlose Begründung für das Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen
    • Bescheinigung über eine mehrjährige Tätigkeit als wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in (z. B. Arbeitsvertrag)
    • Nachweis über den Stand der Promotion
    • Liste und Ausdruck der bisherigen Publikationen

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