Die Bewerbung für ein Zweitstudium
- Um eine Zweitstudienbewerbung handelt es sich nur, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber zum Bewerbungszeitpunkt bereits ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums besitzt und das Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen wurde.
- Bewerbungen für
konsekutive Masterstudiengänge, die auf einem fachlich zusammenhängenden
Bachelorstudiengang aufbauen, gelten nicht als Zweitstudienbewerbung.
- Bewerbungen
für ein Zweitstudium sind während der Bewerbungsfristen für im 1.
Fachsemester zulassungsbeschränkte Studiengänge im Rahmen des "normalen"
Zulassungsverfahrens zu stellen.
- Bewerbungen für ein Zweitstudium in Studiengängen, die von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden, sind an diese Stiftung zu richten. Z. Zt. sind das die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Für eine Zweitstudienbewerbung in einem an der Universität Münster örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang nutzen Sie bitte die Online-Bewerbung.
- Für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber sind bis zu 3 % der Studienplätze eines Studienfaches vorgesehen.
- Sofern für einen Studiengang mehr Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber als Studienplätze vorhanden sind, erfolgt die Auswahl anhand einer Punkterangliste. Bepunktet wird hierbei zum einen das Prüfungsergebnis des Erststudiums (4 Punkte für "sehr gut", 1 Punkt für "ausreichend") und zum anderen die Begründung für das Zweitstudium. Bei der Bepunktung der Begründung wird danach differenziert, ob für die Aufnahme des Zweitstudiums zwingende berufliche Gründe, wissenschaftliche Gründe, besondere berufliche Gründe, sonstige berufliche Gründe oder sonstige Gründe maßgebend sind. Nähere Informationen zu diesen einzelnen Fallgruppen und allgemein zur Bewerbung für ein Zweitstudium finden Sie in den Informationen der SfH, die auch für das örtliche Zulassungsverfahren Anwendung finden.
- Für eine Bewerbung für ein Zweitstudium sind neben dem "normalen" Zulassungsantrag eine beglaubigte Kopie des ersten Studienabschlusses sowie eine formlose Begründung für das angestrebte Zweitstudium einzureichen.
Studierendensekretariat
Schlossplatz 2
48149 Münster
Tel.: +49 251 83-20001
Fax: +49 251 83-21443
Studierendensekretariat@uni-muenster.de
Sprechstunde:
Mo.-Fr. 10.00-12.30 Uhr;
Mo.-Do. 13.30-15.00 Uhr
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