Studieren ohne Abitur
Studieren ohne Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife
Auch ohne Abitur können Sie als beruflich Qualifizierte/r unter bestimmten Voraussetzungen an der Westfälischen Wilhelms-Universität studieren! Grundsätzlich gilt dies für alle Studienfächer dieser Universität. Die neuen Zugangsmöglichkeiten lassen sich in drei Gruppen unterscheiden:
Meisterinnen, Meister und vergleichbar Qualifizierte
Fachtreue Bewerberinnen und Bewerber
Nicht fachtreue Bewerberinnen und Bewerber
1. Meisterinnen, Meister und vergleichbar Qualifizierte
(gemäß § 2 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
Wenn Sie dieser Gruppe angehören sind Sie zur Aufnahme aller Studiengänge berechtigt. Sie haben ohne vorherige Prüfung den direkten Zugang zu den Studiengängen. Mit welcher Qualifikation Sie zu der Gruppe der „vergleichbar Qualifizierten“ gehören, lesen Sie bitte hier
- Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin) zu denen Sie sich über www.hochschulstart.de bei der Stiftung für Hochschulzulassung (alt ZVS) bewerben können, nehmen Sie vorerst mit der Note 4,0 am Vergabeverfahren teil. Sie können jedoch durch das Ablegen einer Zugangsprüfung Ihre Note und somit Ihre Chancen verbessern: Die Bewerbung für die Zugangsprüfung senden Sie für ein Sommersemester bis spätestens zum 01. Oktober und für ein Wintersemester bis spätestens zum 01. April direkt an den Fachbereich.
- Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge, bewerben Sie sich in der Zeit von Anfang Mai bis zum 15. Juli zu einem Wintersemester oder in der Zeit von Anfang November bis zum 15. Januar für ein Sommersemester an der WWU über das Bewerbungsportal unter:
http://www.uni-muenster.de/studium/bewerbung/index.html
Sollten mehr Bewerbungen als Plätze vorhanden sein, entscheidet eine fachbereichsinterne Kommission über Ihre Zulassung. - Für zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich von Mitte Juni bis Anfang Oktober für das Wintersemester und von Mitte Januar bis Ende März für ein Sommersemester online auch - wenn gewünscht - zum Probestudium immatrikulieren. Die Online-Immatrikulation finden Sie unter:
http://www.uni-muenster.de/studium/einschreibung/index.html
2. Fachtreue Bewerberinnen und Bewerber
(gemäß § 3 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
Direkten Zugang zum Studium, die fachlich der Berufsausbildung und der beruflichen Tätigkeit entsprechen, haben die so genannten „Fachtreuen“. Hierzu zählen alle, die eine abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung absolviert und anschließend in einem fachlich entsprechenden Beruf eine 3-jährige berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.
- Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin) zu denen Sie sich über www.hochschulstart.de bei der Stiftung für Hochschulzulassung (alt ZVS) bewerben können, nehmen Sie vorerst mit der Note 4,0 am Vergabeverfahren teil. Sie können jedoch durch das Ablegen einer Zugangsprüfung Ihre Note und somit Ihre Chancen verbessern:
Die Zugangsprüfungen finden in der Regel im April für ein Sommersemester und im Oktober für ein Wintersemester statt. Die Bewerbung für die Zugangsprüfung senden Sie für ein Sommersemester bis spätestens zum 01. Oktober und für ein Wintersemester bis spätestens zum 01. April direkt an den Fachbereich. - Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge, bewerben Sie sich in der Zeit von Anfang Mai bis zum 15. Juli oder in der Zeit von Anfang November bis zum 15. Januar für ein Sommersemester an der WWU über das Bewerbungsportal unter:
http://www.uni-muenster.de/studium/bewerbung/index.html
Sollten mehr Bewerbungen als Plätze vorhanden sein, entscheidet eine fachbereichsinterne Kommission über Ihre Zulassung.
Durch Bestehen einer Zugangsprüfung können Sie sich auch für einen anderen – nicht fachlich entsprechenden – Studiengang an der WWU bewerben.
3. Nicht fachtreue Bewerberinnen und Bewerber
(gemäß § 4 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
Mit einer abgeschlossenen, mindestens 2-jährigen Ausbildung und daran anschließend drei Jahren Berufspraxis auch außerhalb des erlernten Berufs können Sie auch Fächer studieren, die nicht Ihrem bisherigen Berufsweg entsprechen. Bei einer mindestens hälftigen Teilzeitbeschäftigung wird die Berufstätigkeit mit dem entsprechenden Anteil angerechnet. Als Berufstätigkeit gilt auch, wenn man hauptverantwortlich und selbstständig einen Familienhaushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen führt oder geführt hat.
- Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin) zu denen Sie sich über www.hochschulstart.de bei der Stiftung für Hochschulzulassung (alt ZVS) bewerben können, müssen Sie vorab eine Zugangsprüfung ablegen um mit der dort erreichten Note am Vergabeverfahren teilnehmen zu können.
- In zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen Sie eine Zugangsprüfung ablegen.
- In zulassungsfreien Studiengängen können Sie zwischen einer Zugangsprüfung und einem in der Regel zwei- bis viersemestrigen Probestudium wählen. Nach erfolgreichem Probestudium werden Sie endgültig eingeschrieben.
Die Bewerbung für die Zugangsprüfung senden Sie für ein Sommersemester bis spätestens zum 01. Oktober und für ein Wintersemester bis spätestens zum 01. April direkt an den Fachbereich.
Studienplatzvergabe
- Zulassungsfreie Studiengänge
In zulassungsfreien Studiengängen erhalten alle Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, einen Studienplatz. - Zulassungsbeschränkte Studiengänge (Orts-NC)
- Bewerber/innen der Gruppe 1,2 und 3, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung absolviert haben, können an einer freiwilligen Zugangsprüfung teilnehmen. Ihr Ergebnis hat jedoch keinen Einfluss auf die Hochschulzugangsberechtigung, weil nur im Rahmen der Vorabquote nach § 24 Absatz 2 Satz 1 bis 3 der Vergabeverordnung am Verfahren beteiligt werden, bei der es nicht auf die Durchschnittsnote einer Zugangsprüfung ankommt.
- Gruppe 1 und 2:
Studienplätze für Meisterinnen, Meister und vergleichbar Qualifizierte sowie für fachtreue Bewerberinnen und Bewerber werden über eine Vorabquote vergeben. Von den vorhandenen Studienplätzen werden je Studiengang nur 2 % der Studienplätze für diese Bewerbergruppe reserviert. Sollte es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze geben, wird eine Auswahlkommission die Vergabe durchführen.
- Gruppe 3:
Bewerberinnen und Bewerber, die eine Zugangsprüfung abgelegt haben, werden mit der Note der Zugangsprüfung am normalen Vergabeverfahren beteiligt. Hier werden die Studienplätze zu 80 % nach Leistung (Abschlussnote) und zu 20 % nach Wartezeit vergeben.
Sonderregelungen für die Fächer Sport, Musik und Kunst:
Für die Fächer Sport und Musik ist wie bei allen Bewerberinnen und Bewerbern das Ablegen einer Eignungsprüfung erforderlich.
Das Studium des Faches Kunst wird an der Kunstakademie Münster durchgeführt. Bewerbungen müssen direkt dort erfolgen.
An wen richte ich meine Bewerbung für eine Zugangsprüfung?
Bitte bewerben Sie sich bei den Dekanaten der Fachbereiche, d.h. bei der zentralen Verwaltung und Leitung der Fachbereiche. Die Adressen der Dekanate finden Sie hier aufgelistet: Anschriften der Dekanate.
Wer berät mich zu Prüfungsanforderungen, dem Arbeitsaufwand der Prüfungsvorbereitung usw.?
Bitte lassen Sie sich vor der Bewerbung unbedingt von einem Dozenten oder einer Dozentin des betreffenden Fachs beraten, damit die Anforderungen der Prüfungsvorbereitung für Sie deutlich werden.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen in den Dekanatsverwaltungen der Fachbereiche zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link: Ansprechpartner/-innen.
Unter folgenden Links finden Sie die jeweiligen Ordnungen für die Zugangsprüfung:
| Fachbereich 1 | Evangelisch-Theologische Fakultät |
| Fachbereich 2 | Katholische-Theologische Fakultät |
| Fachbereich 3 | Rechtswissenschaftliche Fakultät |
| Fachbereich 4 | Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
| Fachbereich 5 | Medizinische Fakultät |
| Fachbereich 6 | Erziehungs- und Sozialwissenschaften |
| Fachbereich 7 | Psychologie und Sportwissenschaften |
| Fachbereich 8 | Geschichte und Philosophie |
| Fachbereich 9 | Philologie |
| Fachbereich 10 | Mathematik und Informatik |
| Fachbereich 11 | Physik |
| Fachbereich 12 | Chemie und Pharmazie |
| Fachbereich 13 | Biologie |
| Fachbereich 14 | Geowissenschaften |
Schlossplatz 2
48149 Münster
Tel.: +49 251 83-20001
Fax: +49 251 83-21443
Studierendensekretariat@uni-muenster.de
Sprechstunde :
Mo.-Fr. 10.00-12.30 Uhr;
Mo.-Do. 13.30-15.00 Uhr
