Sonderfälle im Bewerbungsverfahren
Bewerbung für ein Zweitstudium
Falls Sie zum Bewerbungszeitpunkt bereits ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums besitzen und das Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland abgeschlossen haben, bewerben Sie sich für ein Zweitstudium. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link.
Härtefallantrag
Mit einem Härtefallantrag können Sie Umstände geltend machen, die Ihre sofortige Zulassung zum Studium erfordern. Weitere Informationen zum Härtefallantrag finden Sie unter folgendem Link.
Antrag auf Nachteilsausgleich
Bei Ihrer Bewerbung können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, wenn besondere Gründe Sie gehindert haben, eine bessere Abiturdurchschnittsnote und/oder eine längere Wartezeit zu erreichen, z. B. aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung während der Schulzeit. Weitere Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich finden Sie unter folgendem Link.
Studieren ohne Abitur („Beruflich Qualifizierte“)
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ohne Abitur (allgemeine Hochschulreife) an der Universität Münster studieren. Weitere Informationen zum Studieren ohne Abitur finden Sie unter folgendem Link. Die Anlage für Ihren Bewerbungsantrag als Beruflich Qualifizierter finden Sie unter folgendem Link.
Bewerbung während eines Dienstes
Wenn Sie zurzeit einen Dienst ausüben oder vorhaben, einen auszuüben, empfehlen wir Ihnen, sich schon zu Beginn bzw. während dieser Zeit zu bewerben. Erhalten Sie eine Zulassung und können das Studium aufgrund des Dienstes noch nicht aufnehmen, haben Sie einen Zulassungsanspruch für den Studiengang bei einer erneuten Bewerbung. Weitere Informationen zur bevorzugten Zulassung aufgrund eines Dienstes finden Sie unter folgendem Link.
Spitzensportler/-innen
Wenn Sie Angehörige eines auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C-Kaders eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes sind, werden Sie bevorzugt zugelassen. Sie senden den unterschriebenen Bewerbungsantrag mit einem Nachweis über die aktuelle Zugehörigkeit zum jeweiligen Kader (amtlich beglaubigte Kopie) bis zum 15.07. (Wintersemester) bzw. bis zum 15.01. (Sommersemester) an die Postadresse des Studierendensekretariats. Weitere Informationen finden Sie in § 2 der Satzung zur Regelung zugangsrechtlicher Fragen in der WWU.
Minderjährige
Falls Sie zum Vorlesungsbeginn des beantragten Semesters (siehe Semestertermine) noch minderjährig sind und ihre Hauptwohnung bei ihren Eltern haben und diese in Münster oder in den Kreisen Coesfeld, Steinfurt oder Warendorf liegt, werden Sie innerhalb einer 3 %-Quote bevorzugt zugelassen. Sie senden den unterschriebenen Bewerbungsantrag mit einer Meldebescheinigung, aus der ersichtlich ist, dass Sie bei ihren Eltern wohnen, bis zum 15.07. (Wintersemester) bzw. bis zum 15.01. (Sommersemester) an die Postadresse des Studierendensekretariats.
Studieren trotz Altersgrenze (Vollendung des 55. Lebensjahres)
Wer bei der Bewerbung für ein Sommersemester bis zum 15. Januar oder bei der Bewerbung für ein Wintersemester bis zum 15. Juli das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird nur am Vergabeverfahren beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Bewerberin oder des Bewerbers schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen. Sollten nach Abschluss des Vergabeverfahrens noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Für diese können Sie sich bewerben, auch wenn Sie die Altergrenze bereits erreicht haben. Weitere Informationen zum Losverfahren unter folgendem Link.
Kontakt
Ansprechpartner im StudierendensekretariatSchlossplatz 2
48149 Münster
Fax: +49 251 83-21443
Studierendensekretariat@uni-muenster.de
