Auswahlgrenzen in Studiengängen der örtlichen Auswahlverfahren

Bitte beachten Sie, dass sich aus den abgebildeten Auswahlgrenzen keine hinreichenden Rückschlüsse ziehen lassen, ob mit einer bestimmten Durchschnittsnote oder Wartezeit die Möglichkeit besteht, in zukünftigen Vergabeverfahren zugelassen zu werden.

Die Auswahlgrenzen zurückliegender Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte den einzelnen Seiten der folgenden Aufstellung:

Wintersemester Sommersemester
Verfahren SoSe 2013
Verfahren WiSe 2012/2013 Verfahren SoSe 2012
Verfahren WiSe 2011/2012 Verfahren SoSe 2011


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