Online-Losverfahren in DEN Studiengängen

  • Staatsexamen Medizin
  • Staatsexamen Zahnmedizin
  • Staatsexamen Pharmazie

    Wenn Sie sich an der Universität Münster für ein Losverfahren in diesen Studiengängen bewerben möchten, können Sie hier
  • für das Sommersemester 2012 ab dem 15. März bis zum 31. März 2012 
  • für das Wintersemester 2012/13 ab dem 15. September bis zum 30. September 2012

    zum Losverfahren gelangen.

Bitte beachten Sie:

Das Losverfahren an der Universität Münster wird ausschließlich im Onlineverfahren angeboten. Eine Liste der Studienfächer finden Sie auf dem Bewerbungsformular.

Für Studiengänge/Studienfächer, die dort nicht aufgeführt sind, gehen wir aufgrund der hohen Bewerberzahlen davon aus, dass kein Losverfahren angeboten werden kann.

Eine wiederholte Teilnahme am Losverfahren für den gleichen Studiengang ist nicht erlaubt!

Ohne Druckmöglichkeit ist Ihr Bewerbungsvorgang zum Scheitern verurteilt.

Vergewissern Sie sich deshalb vor Ihrer Online-Bewerbung, dass ein funktionierender Drucker an Ihrem Rechner angeschlossen ist. Der Ausdruck Ihrer Bewerbung muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben per Briefpost bis zum 31. März 2012 (Sommersemester 2012) bzw. bis zum 30. September 2012 (Wintersemester 2012/2013) bei der Universität Münster eingegangen sein.

*Ausschlussfrist:

Ihre Antrag zum Wintersemester muss spätestens am 30.09.. und zum Sommersemester am 31.03., 24:00 Uhr, an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vorliegen. Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich vorgeschriebene Ausschlussfrist. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sich die Frist abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages (§ 31 Absatz 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – VwVfG.NRW).

Maßgeblich ist der Tag des Eingangs an der Universität und nicht des Postabsendestempels. Versäumen Sie den Bewerbungschluss, muss Ihr Antrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.


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