Allgemeine Hinweise


Wenn Sie nicht zu den unten genannten Bewerbergruppen gehören, müssen Sie lediglich den Online-Antrag bis zum 15. Juli für ein Wintersemester bzw. bis zum 15. Januar für ein Sommersemester (Ausschlussfrist) absenden. Die postalische Einsendung des Bewerbungs-Antrages ist dagegen für folgende Bewerbergruppen Pflicht:

Deutsche und europäische Bewerberinnen und Bewerber,

  1. die ihr Abitur vor dem 16. Januar (für die Bewerbung zum folgenden Wintersemester) bzw. vor dem 15. Juli (für die Bewerbung zum folgenden Sommersemester) erlangt haben
    (schicken nur den unterschriebenen Bewerbungsantrag per Post)
     
  2. die eine bevorzugte Zulassung aufgrund eines Dienstes erhalten haben
    Weitere Informationen zur Bewerbung während eines Dienstes
  3. mit einem ausländischen Vorbildungsnachweis (Abitur)
    Weitere Informationen zu diesem Thema
     
  4. die ein Zweitstudium absolvieren möchten
    Weitere Informationen zum Zweitstudium
     
  5. die einen Härtefallantrag/Nachteilsausgleich stellen
    Weitere Informationen zum Härtefallantrag/Nachteilsausgleich
  6. die zur Gruppe der "beruflich Qualifizierten" gehören (Studieren ohne Abitur)
    Weitere Informationen zum Studieren ohne Abitur
  7. die zur Gruppe der Spitzensportler/innen gehören (ausschließlich Angehörige eines auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C-, oder D/C-Kaders eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes)
    Siehe "Satzung zur Regelung zulassungsrechtlicher Fragen in der WWU", § 2 (pdf-Dokument)
     
  8. die bereits zum Studium des Faches Kunst an der Kunstakademie Münster zugelassen wurden und ein Lehramtsstudium anstreben
    Siehe "Satzung zur Regelung zulassungsrechtlicher Fragen in der WWU", § 3 (pdf-Dokument)

  9. die zum Vorlesungsbeginn (08.10.2012) noch minderjährig sind und Ihre Hauptwohnung bei ihren Eltern haben, sofern diese in Münster oder in den Kreisen Coesfeld, Warendorf oder Steinfurt liegt
    (reichen zu dem Bewerbungsantrag auch eine Meldebescheinigung ein, aus der hervorgeht, dass sie bei ihren Eltern wohnen)
     
  10. die vor dem 15. Juli 2007 das Abitur erlangt und davor bereits eine berufsqualifizierende Ausbildung vorweisen können
    (reichen eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses und einen Nachweis über Beginn und Ende ihrer Berufsausbildung ein)

müssen weiterhin die erforderlichen Unterlagen (siehe 3. Seite Bewerbungsantrag) bis zum 15. Juli zum Wintersemester bzw. bis zum 15. Januar zum Sommersemester zusammen mit dem unterschriebenen Ausdruck der Online-Bewerbung einreichen bzw. auf dem Postweg übermitteln. Bewerbungen, die erst nach dieser Ausschlussfrist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Bitte schicken Sie dann Ihren Bewerbungsantrag an:

Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Studierendensekretariat
Schlossplatz 2 | 48149 Münster
E-Mail: studierendensekretariat@uni-muenster.de


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