Checkliste für Bewerber aus Deutschland und EU/EWR-Staaten


Für die Bewerbung für einem Bachelor- oder Staatsexamen-Studiengang müssen folgende Dinge beachtet werden:

  1. Bewerber benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung oder entsprechende Dokumente aus dem Heimatland.
    Mehr Infos zur Hochschulzugangsberechtigung
     
  2. Für eine Bewerbung sind ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich. Diese können gegebenenfalls in Sprachkursen nachgeholt werden und müssen spätestens zur Einschreibung nachgewiesen werden.
    Erforderliche Sprachkenntnisse und Sprachkurse
  3. Für die meisten Studienfächer müssen Sie sich bewerben. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal. Das gilt für zulassungsbeschränkte Studienfächer im ersten oder in höheren Fachsemestern. Der Online-Antrag muss bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist (siehe Punkt 5.) erfolgt sein.
    Zum Bewerbungsportal

    Bestimmte Bewerbergruppen müssen zusätzlich einen Ausdruck der Online-Bewerbung per Post an die Universität Münster schicken.
    Hinweise für Bewerber, die einen Ausdruck der Online-Bewerbung absenden müssen 

    In zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern können Studienplätze nur vergeben werden, wenn freie Kapazitäten vorhanden sind. Für zulassungsfreie Fächer ist eine Bewerbung nicht notwendig, Bewerber können sich direkt online einschreiben.
    Zur Online-Immatrikulation
  4. Bei einer Bewerbung ins höhere Fachsemester: Informieren Sie sich über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen.
    Bewerbungsinformationen für höhere Semester
     
  5. Für die Bewerbung an der Uni Münster gelten bestimmte Fristen.
    Übersicht über die Fristen
  6. Die Bewerbung für die Fächer Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin erfolgt für deutsche und EU/EWR-Bewerber über "hochschulstart.de".
    Zu "hochschulstart.de"
    Auswahlgrenzen

  7. Hinweis für ausländische Bewerber: Für zulassungsbeschränkte Fächer müssen Bewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung eine Übersetzung der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher, englischer oder französischer Sprache einreichen. Die unterschriebene Online-Bewerbung muss anschließend an die Universität Münster geschickt werden. Folgende Unterlagen werden benötigt:

    • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse
    • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (für EU-Bewerber: Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung durch ausländisches Reifezeugnis, erforderlichenfalls Hochschulaufnahmeprüfung, Studiennachweis oder Feststellungsprüfung am Studienkolleg)
    • Unterschriebener Ausdruck der Online-Bewerbung
  8. Exmatrikulationsbescheinigung (falls der Bewerber bereits studiert hat)
    Alle Dokumente werden in amtlich beglaubigter Kopie gefordert. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Das sind Behörden wie z. B. Stadtverwaltungen, Botschaften, Konsulate oder auch Notare. Bei fremdsprachigen Zeugnissen wird ferner eine offizielle Übersetzung in deutscher, englischer oder französischer Sprache benötigt.
     
  9. Alle Bewerber können sich für max. drei Studiengänge bewerben. Diese Studiengänge werden bei der Online-Bewerbung in Wunschreihenfolge angegeben. Die Reihenfolge ist verbindlich.
    Mehr zum Thema "Präferenzorientiertes Verfahren"

  10. Nach erfolgreicher Zulassung erfolgt die postalische Einschreibung durch das Studierendensekretariat. Im Zulassungsbescheid, der im Stand der Bewerbung online gestellt wird, finden Sie alle für die Einschreibung notwendigen Informationen. Mitgebracht werden muss z. B. die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis) als amtlich beglaubigte Kopie, der Zulassungsbescheid und der Nachweis einer Krankenversicherung.
     
  11. Mit der Einschreibung erhebt die Universität Münster pro Semester einen Semesterbeitrag.
    Mehr Infos zum Semesterbeitrag


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