Auswahlgrenzen in Studiengängen des örtlichen Auswahlverfahrens im Wintersemester 2012/13
Die Tabellen der Nachrückverfahren enthalten nur die Auswahlgrenzen der Fächer, die am jeweiligen Nachrückverfahren teilgenommen haben. Die Auswahlgrenzen der Fächer, die nicht am Nachrückverfahren teilgenommen haben, können Sie der Tabelle des Hauptverfahrens bzw. ggf. des vorangegangenen Nachrückverfahrens entnehmen.
Zu beachten: Die Voraussetzung für die Neueinschreibung in den Zwei-Fach-Bachelor, den Bachelor HRGe und den Bachelor BK, ist die Zulassung für mind. zwei Fächer mit dem gleichen Abschlussziel erforderlich. Für die Einschreibung in den Studiengang Bachelor G muss zwingend eine Zulassung für die Fächerkombination Lernbereich I/II (Sprachliche und Mathematische Grundbildung) vorliegen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Legende:
| DN | Durchschnittsnote (vom Abitur) |
| HJ | Halbjahre (Anzahl der Wartesemester) |
| alle B. | Es konnten alle Bewerber/-innen zugelassen werden |
Ein Beispiel, wie folgende Tabellen gelesen werden, ist am Ende der Seite aufgeführt.
Tabelle des 2. Nachrückverfahrens:
Fächerliste: B C D E F G I K L M O P S V W
Tabelle des 1. Nachrückverfahrens:
Fächerliste: C D E F G I K L M P S W
Tabelle des Hauptverfahrens:
Fächerliste: A B C D E F G I K L M N O P R S V W
Erläuterung der Tabellen:
Alle Bewerber/-innen, die Wirtschaftsinformatik Bachelor als Studiengang genannt und eine Abiturdurchschnittsnote von mind. 2,3 erreicht hatten, konnten nach dem "Grad der Qualifikation" einen Studienplatz erhalten. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,4 konnten diejenigen ausgewählt werden, die mind. 7 Halbjahre Wartezeit hatten. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,4 und 6 Halbjahren Wartezeit konnten nicht mehr alle zugelassen werden.
Über die Quote "Wartezeit" konnten alle Bewerber/-innen mit mind. 3 Halbjahren Wartezeit zugelassen werden. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit 2 Halbjahren Wartezeit konnten diejenigen ausgewählt werden, die mind. eine Abiturdurchschnittsnote von 2,8 hatten. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Wartezeit von 2 Halbjahren und einer Durchschnittsnote von 2,9 konnten nicht mehr alle zugelassen werden.
(Anmerkung: Wartezeit ist die Zeit, die zwischen dem Abitur und einer Bewerbung liegt, in der nicht in Deutschland studiert wurde.)
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