Auswahlgrenzen in Studiengängen des örtlichen Auswahlverfahrens im Sommersemester 2012


Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Legende:

DN Durchschnittsnote (vom Abitur)
HJ Halbjahre (Anzahl der Wartesemester)
alle B. Es konnten alle Bewerber/-innen zugelassen werden

Ein Beispiel, wie folgende Tabelle gelesen wird, ist am Ende der Seite aufgeführt.

Tabelle des Hauptverfahrens:


Qualifikation Wartezeit
Studiengang DN
HJ DN HJ
Betriebswirtschaftslehre  Bachelor 2,0 1 7 2,2
Volkswirtschaftslehre Bachelor 2,1 0 7 2,8
Rechtswissenschaft Staatsexamen 2,1 0 3 2,5
Medien- u. Informationstechnologien in Erziehung, Bildung u. Unterricht Zertifikat 1,7 0
Deutsch als Zweitsprache/Interkulturelle Pädagogik Zusatzstudiengang 1,4 0 9 2,4
Masterstudiengänge Auswahlgrenzen liegen nur der
Auswahlkommision im jeweiligen
Fachbereich vor. Zur Übersicht

Erläuterung der Tabelle:
Alle Bewerber/-innen, die Betriebswirtschaftslehre Bachelor als Studiengang genannt und eine Abiturdurchschnittsnote von mind. 1,9 erreicht hatten, konnten nach dem "Grad der Qualifikation" einen Studienplatz erhalten. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,0 konnten diejenigen ausgewählt werden, die mind. 2 Halbjahre Wartezeit hatten. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,0 und 1 Halbjahr Wartezeit konnten nicht mehr alle zugelassen werden.

Über die Quote "Wartezeit" konnten alle Bewerber/-innen mit mind. 8 Halbjahren Wartezeit zugelassen werden. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit 7 Halbjahren Wartezeit konnten diejenigen ausgewählt werden, die mind. eine Abiturdurchschnittsnote von 2,1 hatten. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Wartezeit von 7 Halbjahren und einer Durchschnittsnote von 2,2 konnten nicht mehr alle zugelassen werden.

(Anmerkung: Wartezeit ist die Zeit, die zwischen dem Abitur und einer Bewerbung liegt, in der nicht in Deutschland studiert wurde.)


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