Auswahlgrenzen in Studiengängen des örtlichen Auswahlverfahrens im Sommersemester 2011
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Legende:
| DN | Durchschnittsnote (vom Abitur) |
| HJ | Halbjahre (Anzahl der Wartesemester) |
| alle B. | Es konnten alle Bewerber/-innen zugelassen werden |
Ein Beispiel, wie folgende Tabelle gelesen wird, ist am Ende der Seite aufgeführt.
Tabelle des Hauptverfahrens:
| Qualifikation | Wartezeit | |||
| Studiengang | DN |
HJ | DN | HJ |
| Betriebswirtschaftslehre Bachelor | 1,9 | 0 | 8 | 3,5 |
| Volkswirtschaftslehre Bachelor | 2,2 | 1 | 7 | 3,2 |
| Rechtswissenschaft Staatsexamen | 2,2 | 1 | 3 | 2,8 |
| Medien- u. Informationstechnologien in Erziehung, Bildung u. Unterricht Zertifikat | 2,0 | 3 | 2 | 2,5 |
| Masterstudiengänge | Auswahlgrenzen liegen nur der Auswahlkommision im jeweiligen Fachbereich vor. Zur Übersicht |
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Erläuterung der Tabelle:
Alle Bewerber/-innen, die Rechtswissenschaft Staatsexamen als Studiengang genannt und eine Abiturdurchschnittsnote von mind. 2,1 erreicht hatten, konnten nach dem "Grad der Qualifikation" einen Studienplatz erhalten. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,2 konnten diejenigen ausgewählt werden, die mind. 2 Halbjahre Wartezeit hatten. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Durchschnittsnote 2,2 und 1 Halbjahr Wartezeit konnten nicht mehr alle zugelassen werden.
Über die Quote "Wartezeit" konnten alle Bewerber/-innen mit mind. 4 Halbjahren Wartezeit zugelassen werden. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit 3 Halbjahren Wartezeit konnten diejenigen ausgewählt werden, die mind. eine Abiturdurchschnittsnote von 2,7 hatten. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Wartezeit von 3 Halbjahren und einer Durchschnittsnote von 2,7 konnten nicht mehr alle zugelassen werden.
(Anmerkung: Wartezeit ist die Zeit, die zwischen dem Abitur und einer Bewerbung liegt, in der nicht in Deutschland studiert wurde.)
