Bewerber aus Nicht-EU-Staaten ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung
Auch wenn Sie in Ihrem Heimatland bereits längere Zeit studiert haben, müssen Sie beim Studierendensekretariat die Zulassung zum Studium an der Universität Münster beantragen. Eine Ausnahme gibt es: Wenn Sie DAAD-Stipendiat sind, läuft Ihr Antrag über den DAAD. Sie müssen sich nicht um eine vorherige Zulassung durch die Universität Münster bemühen.
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht über die Möglichkeit der direkten Zulassung zum Fachstudium verfügen, sondern nach den Richtlinien der Kultusministerkonferenz zum Besuch eines Staatliches Studienkollegs zugelassen werden können, wenden Sie sich bitte an ein Staatliches Studienkolleg Ihrer Wahl (innerhalb Nordrhein Westfalens nur noch private Studienkollegs in Bochum und Mettingen möglich).
Je nach Vorbildung und Staatszugehörigkeit gelten für Sie unterschiedliche Bewerbungsverfahren für die Zulassung zum Staatlichen Studienkolleg oder für die direkte Zulassung zum Fachstudium. Welches Bewerbungsverfahren in Ihrem Fall das richtige ist, hängt von Ihrer Nationalität und Ihrer Vorbildung ab. Um zu klären, welches Bewerbungsverfahren für Sie das zutreffende ist, benutzen Sie bitte das Bewerbungsportal. Beachten Sie bitte auch die länderspezifischen Informationen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes zu dieser Frage oder nutzen Sie das Beratungsangebot des International Office der Universität Münster.
Ausführlichere Informationen und Hinweise auf Beratungsangebote sowie alle Voraussetzungen für eine Zulassung zum Studienkolleg bzw. zum direkten Fachstudium finden Sie ebenfalls beim International Office.
Eine Bewerbung für das erste Fachsemester zu einem Wintersemester in
ein Fachstudium
müssen alle Studienbewerber/innen den Zulassungsantrag von Anfang Mai
bis zum 31. Mai (Ausschlussfrist) stellen. Für ein Sommersemester
ist der Zulassungsantrag von Anfang November bis zum
Die Bewerbung für einen Sprachkurs ist für alle Bewerber/innen
ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung zu folgenden Terminen
möglich:
zu einem Wintersemester vom 01.05. bis 31.05.
zu einem Sommersemester vom 01.11. bis 30.11.
Falls Sie sich für ein höheres Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten
Fach oder Studiengang interessieren, können Sie sich für ein
Sommersemester zwischen dem
