Checkliste für Bewerberinnen und Bewerber aus Deutschland und EU-/EWR-Staaten

Für die Bewerbung für einen Bachelor- oder Staatsexamen-Studiengang müssen folgende Dinge beachtet werden:

  1. Sie können sich an der WWU Münster nur mit einer entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung bewerben.
    Mehr Infos zur Hochschulzugangsberechtigung

  2. Für eine Bewerbung sind ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich. Diese können ggf. in Sprachkursen nachgeholt werden und müssen spätestens zur Einschreibung nachgewiesen werden.
    Erforderliche Sprachkenntnisse und Sprachkurse

  3. Für die örtlich zulassungsbeschränkten Studienfächer im 1. Fachsemester müssen Sie sich bewerben: Bewerbungsportal. Alle Bewerber/-innen können sich für max. 12 Studienfächer bewerben. Die Reihenfolge ist nicht relevant.

    Bestimmte Bewerbergruppen müssen einen Ausdruck der Online-Bewerbung (Kontrollblatt) mit weiteren Unterlagen per Post an die Universität Münster schicken. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise im Kontrollblatt, welches Sie im Anschluss an Ihre Bewerbung per E-Mail zugesandt bekommen.

  4. Die örtlich zulassungsbeschränkten Studienfächer im 1-Fach-Bachelor und Staatsexamen Rechtswissenschaft im 1. Fachsemester werden im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) vergeben. Auch hier gilt, dass bestimmte Bewerbergruppen einen Ausdruck der Online-Bewerbung (Kontrollblatt) mit weiteren Unterlagen per Post zu uns senden müssen (siehe Punkt 3). Download Flyer zum DoSV

  5. Für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächer Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin im 1. Fachsemester erfolgt für EU-/EWR-Bewerber/-innen die Bewerbung über hochschulstart.de. Die Auswahlgrenzen der letzten Semester finden Sie unter folgendem Link.

  6. Für in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkten Fächern müssen Sie sich bewerben: Bewerbungsportal. Es müssen in jedem Fall der Bewerbungsantrag und weitere Unterlagen per Post form- und fristgerecht zur WWU Münster gesandt werden. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise im Bewerbungsantrag, den Sie nach Ihrer Bewerbung erhalten. Es können nur Studienplätze vergeben werden, wenn freie Kapazitäten vorhanden sind.

    Informieren Sie sich über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen.

  7. Bewerber/-innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung und deutscher Staatsangehörigkeit reichen zur Bewerbung die Hochschulzugangsberechtigung und eine Anerkennungsbescheinigung von der Zeugnisanerkennungsstelle in Deutschland (beides als amtlich beglaubigte Kopie) ein.

    Bewerber/-innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung und EU-/EWR-Staatsangehörigkeit reichen zur Bewerbung die Hochschulzugangsberechtigung und eine deutsche, englische oder französische Übersetzung dieser (beides als amtlich beglaubigte Kopie) ein.

    Informationen zur amtlichen Beglaubigung finden Sie unter folgendem Link: Die amtliche Beglaubigung

  8. Für die Bewerbung gelten bestimmte Fristen.

  9. Nach Zulassung erfolgt die Einschreibung. Im Zulassungsbescheid, der im Infoportal (bzw. "Stand der Bewerbung") online gestellt wird, finden Sie alle für die Einschreibung notwendigen Informationen. Die Einschreibung kann per Post oder persönlich erfolgen. Notwendige Unterlagen sind z. B. die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis) als amtlich beglaubigte Kopie, der Zulassungsbescheid und der Nachweis einer Krankenversicherung.

  10. Mit der Einschreibung erhebt die Universität Münster pro Semester einen Semesterbeitrag.