Auswahlgrenzen in Studiengängen der örtlichen Auswahlverfahren
Die Auswahlgrenzen ergeben sich von Semester zu Semester je nach Bewerbungslage neu. Aus den hier abgebildeten Auswahlgrenzen können Sie also keine hinreichenden Rückschlüsse ziehen, ob Sie mit einer bestimmten Durchschnittsnote oder Wartezeit tatsächlich in zukünftigen Vergabeverfahren zugelassen werden. Dennoch bieten die Grenzen der vergangenen Verfahren eine gewisse Orientierungshilfe.
Zu den Auswahlgrenzen vom Sommersemester 2013:
Auswahlgrenzen im Hauptverfahren und 1. Nachrückverfahren
Zu den Auswahlgrenzen der zurückliegenden Vergabeverfahren:
Auswahlgrenzen der letzten Semester


