Weiterförderung

Für die Förderperiode 2024/25 haben Sie in der Zeit vom 10. Juni bis 01. Juli 2024 (Ausschlussfrist) die Möglichkeit, sich um eine Weiterförderung zu bewerben. Die Bewerbung ist ausschließlich über dieses Website möglich.

Eine Förderperiode beläuft sich auf eine Laufzeit von 12 Monaten. Wenn Sie wissen, dass Sie zum Sommersemester 2025 Ihr Studium beenden, können Sie sich auch um eine Weiterförderung für 6 Monate bewerben.

Eine detaillierte Übersicht, welche Angaben im Bewerbungstool abgefragt und welche Informationen und Dokumente notwendig sind, finden Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung in deutscher oder englischer Sprache.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: ProTalent-Bewerbertool (deutsch)

Step-by-step Guide: Online Application for a Deutschlandstipendium (englisch)

WICHTIG:

  • Eine Überschreitung der Regelstudienzeit ist unter Berücksichtigung triftiger Gründe (Krankheit, familiäre und sonstiger Umstände) und mit Vorlage entsprechender Nachweise zulässig.
  • Stipendiat*innen, die zum Wintersemester in einen Masterstudiengang wechseln oder einen Fachrichtungswechsel vornehmen, müssen sich NEU um ein Stipendium bewerben!
  • Bei der Bewerbung zählt das Fachsemester, in welchem Sie sich ab dem neuen Förderjahr (01.10.) befinden. Wenn Sie sich beispielsweise im Mai und Juni bewerben und sich noch im zweiten Fachsemester im Bachelor befinden, allerdings ab Oktober dann im dritten Fachsemester sind, müssen Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben.
  • Für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und/oder Wintersemester 2021/22 eingeschrieben waren, erhöht sich die individuelle Regelstudienzeit um jeweils ein Semester (§ 10 Corona-Epidemie-Hochschulverordnung NRW).

 

Online-Bewerbung

Ab dem 10. Juni 2024 finden Sie hier das Bewerbungsportal, mit dem Sie sich bis zum 01. Juli 2024 um eine Weiterförderung bzw. Neu um ein Stipendium bewerben können.

Kriterien für die Weiterförderung

  • Sie studieren in Regelstudienzeit.
  • Sie wechseln nicht Ihren Studiengang (Fachrichtungswechsel oder Wechsel vom Bachelor in den Master).
  • Ihre Noten sind weiterhin hervorragend.
  • Es sind ausreichend finanzielle Mittel für Ihr Stipendium vorhanden.

 

 

 

Einzureichende Unterlagen für eine Weiterförderung 2024/25:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • aktuelle Studienbescheinigung und Studienbescheinigung der jeweiligen "Corona-Semester" (SoSe 20, WiSe 20/21, SoSe 21, WiSe 21/22) als Beleg für die Immatrikulation und Anpassung der Regelstudienzeit
  • Abiturzeugnis
  • Bachelorzeugnis (falls vorhanden)
  • Bescheinigung über aktuelle Durchschnittsnote (Übersicht über die ausstellenden Einrichtungen je nach Fachbereich (PDF-Download))
  • Für Studierende der Rechtswissenschaften ab dem 3. Fachsemester gilt: zusätzlich (zum Abiturzeugnis) selbsterrechnete Durchschnittsnote anhand einer Tabelle (die Durchschnittsnote wird im Nachgang mit dem Prüfungsamt abgeglichen) (Klicken Sie hier für die Tabelle (Excel-Download))
  • Leistungsübersicht aus dem WS 2023/2024
  • Nachweise über Ihr soziales Engagement und Ihre persönlichen Umstände (Krankheiten, Behinderungen, Angehörigenpflege, Kinder)
  • IUR- & Haniel-Stipendien: Motivationsschreiben