Vertragsbedingungen für Lieferanten

Für Beauftragungen der Universität Münster (Liefer- und Dienstleistungen) gelten die Einkaufsbedingungen des Landes NRW (bis 25.000,- EUR netto: Kurzfassung; ab 25.000,- EUR netto: Langfassung) sowie bei Dienstleistungen ab 25.000,- EUR netto zusätzlich die BVB Tariftreue- und Vergabegesetz NRW. Bei Bauleistungen gilt die VOB/B* (* Bei Problemen mit dem Link ggfs. die Seite nochmal neu laden).

Zusätzlich können weitere individuelle Vertragsbedingungen (z.B. EVB-IT bei dem Einkauf von IT-Leistungen usw.) vereinbart werden.

Folgende Ausführungsbedingung gilt bis zu einem Auftragswert von 5.000 Euro netto als automatisch vereinbart:

  • Eigenerklärung MiLoG (Basis: §19 Abs. 3 MiLoG) (Formular 522)
    Ab einem höheren Auftragswert ist diese Erklärung unterschrieben in Textform vom Lieferanten vor Auftragserteilung vorzulegen.

Die Universität Münster behält sich zudem stets vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen und den Auftrag nur zu erteilen, wenn in diesem Auszug kein negativer Eintrag vorliegt (Basis: §19 Abs. 4 MiLoG i.V. m. §150a GewO).

Da die Universität Münster als öffentlicher Arbeitgeber verpflichtet ist, Aufträge nur an geeignete Unternehmen zu vergeben, werden im Vorfeld einer Vergabe ggf. Eignungsnachweise eingefordert, z. B. folgende:


Für den Baubereich gelten folgende Vertragsbedingungen:

  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen; Teil B:
    Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
    Diese gelten ab dem 1. EUR.
  • Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen)
    Diese gelten ab > 25.000€ netto.

 

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