Prüfungsverwaltung von auslaufenden Studiengängen


Neben den neuen Bachelor- und Masterstudiengängen gibt es eine Reihe von auslaufenden Studiengängen. Das sind vorwiegend Diplom- und Magisterstudiengänge sowie schulformbezogene Lehramtsstudiengänge nach LPO 2003 und die sogenannten  Stufenlehrämter (Primarstufe, Sekundarstufe I und II). Der Studienführer der Zentralen Studienberatung (ZSB) liefert einen Überblick über die auslaufenden Studiengänge sowie über Fristen, bis zu deren Ablauf die Abschlussprüfungen abgelegt worden sein müssen.
Übersicht über auslaufende Studiengänge im Studienführer der ZSB

Diplom- und Magisterstudiengänge

Im Gegensatz zu Bachelor- und Masterstudiengängen, in denen ein studienbegleitendes Prüfungssystem eingeführt wurde, finden im Rahmen der Diplom- und Magisterstudiengänge eine Zwischenprüfung sowie die Diplom- beziehungsweise Magisterprüfung am Ende des Studiums statt.  Für die Verwaltung und Betreuung der Zwischen- und Abschlussprüfungen sind die jeweils zuständigen akademischen Prüfungsämter der Universität Münster anzusprechen.

Prüfungsamt I:
Magister-Studiengänge der Philosophischen Fakultät, Diplom Katholische Theologie, Diplom Erziehungswissenschaft, Diplom Psychologie

Prüfungsamt der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät:
Diplom-Studiengänge der Fachbereiche der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät:
Diplom Betriebswirtschaftslehre, Diplom Volkswirtschaftslehre, Diplom Wirtschaftsinformatik, Nebenfach BWL Diplom, Nebenfach VWL Diplom

Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät:
auslaufende Jura-Studiengänge

Stufenlehrämter

Für die Stufenlehrämter (Primarstufe, Sekundarstufe I und II) wird die universitäre Zwischenprüfung im akademischen Prüfungsamt I beziehungsweise im Prüfungsamt der Fachbereiche der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät betreut und verwaltet. Die Prüfungsämter erteilen den Studierenden das formale Zwischenprüfungszeugnis, das Voraussetzung für die Anmeldung zum Ersten Staatsexamen ist.  Für die Erste Staatsprüfung verantwortlich ist das Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen.
Zum Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen

Schulformbezogenen Lehramtsstudiengänge nach der LPO 2003

Für die schulformbezogenen Lehramtsstudiengänge nach der LPO 2003 wird die universitäre Zwischenprüfung im akademischen Prüfungsamt I bzw. im Prüfungsamt der Fachbereiche der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät betreut und verwaltet.

Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen im Hauptstudium werden studienbegleitend als Modulabschlussprüfungen abgelegt. Die Zulassung zu den Prüfungen erfolgt durch das Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen.
Zum Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen.

Die studienbegleitenden Prüfungen müssen in vom Landesprüfungsamt festgelegten Zeiträumen stattfinden. Diese können auf den Internetseiten des Landesprüfungsamtes eingesehen werden.


Ansprechpartner

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Tel.: +49 251 83-20101

Mo-Do: 9.30 - 15.30 Uhr
Fr: 9.30 - 12 Uhr

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