Promotionsförderung der WWU Münster
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden im Rahmen der im Haushaltsplan der WWU Münster bereitgestellten Mittel Stipendien und Zuschüsse für Reisekosten (Förderungsleistungen) an besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte gewährt. Dabei ist es der WWU Münster ein besonderes Anliegen, auch internationale Doktorandinnen und Doktoranden bei der Förderung zu berücksichtigen.
Werden die Vorgaben gemäß Richtlinien vom 28.07.2011 erfüllt, so können Abschlussstipendien für maximal ein Jahr vergeben werden.
Das Promotionsverfahren muss an der WWU Münster durchgeführt werden; die/der Stipendiatin/Stipendiat muss während des gesamten Förderzeitraums an der WWU Münster eingeschrieben sein. Das zu fördernde Promotionsvorhaben muss begonnen haben. Es muss belegt sein, dass innerhalb der Förderzeit ein erfolgreicher Abschluss des Vorhabens mit einem überdurchschnittlichen Ergebnis zu erwarten ist.
Förderungsleistungen werden als Zuschüsse gewährt; die Höhe des Zuschusses beträgt 1.000 € monatlich. Doktorandinnen und Doktoranden der Medizin zwischen dem Abschluss des 1. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und dem Abschluss des 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung können ein Stipendium in der Höhe erhalten, die dem jeweils geltenden DFG-Grundbetrag für Stipendien für Medizindoktorandinnen und -doktoranden entspricht. Dieser entspricht dem BAföG-Höchstsatz. Zusätzlich kann ein Kinderzuschlag gewährt werden.
Der Förderzeitraum beginnt ab dem 1. April 2014.
Häufig gestellte Fragen finden Sie hier
Einzureichen sind
- Antragsformular
- Arbeitsplan mit überprüfbaren Angaben über den Stand des wissenschaftlichen Vorhabens
- Gutachten von i. d. R. zwei Professoren/Professorinnen oder Privatdozenten/Privatdozentinnen der WWU Münster
- Lebenslauf
- Beglaubigte Kopie des Nachweises über den Hochschulabschluss
- Beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses
- Bei Förderung Semesterbescheinigung im Original für den Förderzeitraum
- Ggfs. Nachweis über die Beschäftigung als wiss. Mitarbeiter/Mitarbeiterin oder wiss. Hilfskraft
Die Unterlagen müssen vollständig in einfacher Papierversion und digital als eine einzige PDF-Datei bei der Geschäftsstelle Promotionsförderung, Schlossplatz 4, 48149 Münster, eingereicht werden (aus Umweltschutzgründen keine Mappen, keine Hefter).
Die Gutachten der Betreuer können sowohl digital als auch in Papierversion direkt an die Geschäftsstelle geleitet werden.
Zum Formular "Antrag Promotionsstipendium"
Zum Formular "Antrag Gutachterfragebogen"
Stand: März 2013
Kontakt
Geschäftsstelle Promotionsförderung c/o SAFIR - Dez. 5.44Schlossplatz 3
48149 Münster
Tel.: +49 251 83-21480
susanne.hefti@uni-muenster.de
