Reakkreditierungen
Bei Reakkreditierungen wird im Gegensatz zu Erstakkreditierungen nicht mehr über Planungen, sondern über Studienprogramme gesprochen, für die schon konkrete Erfahrungen und Ergebnisse vorliegen. Im Gegensatz zu Erstakkreditierungen, in denen Konzepte von Studiengängen bewertet werden, ist hier der "Studienerfolg" Thema.
Inhaltlich müssen bei Reakkreditierungen sowohl der aktuelle Stand des Studiengangs als auch die seit der letzten Akkreditierung eventuell vorgenommenen Änderungen dargestellt werden. Hier wird dokumentiert, ob sich die Konzeption des Studiengangs als tragfähig erwiesen hat und ob die Studierenden die beabsichtigten Qualifikationsziele in der Regel erreichen konnten. Besonders im Fokus stehen die Fragen, welche Veränderungen es am Curriculum mit welchen Gründen gegeben hat und wie mit den Empfehlungen aus der Erstakkreditierung umgegangen wurde.
Die Studienprogramme müssen zudem an die aktuellen formalen Vorgaben angepasst werden. Da diese Vorgaben durch Kultusministerkonferenz (KMK) und Akkreditierungsrat in den letzten Jahren zugenommen haben, kann eine solche Anpassung "ungewollte" Änderungen am Studiengang nach sich ziehen. Dies betrifft z.B. die Reduzierung der Prüfungsdichte mit einer klaren Fokussierung auf Modulabschlussprüfungen.
Der Ablauf des Verfahrens entspricht dem der Erstakkreditierungen:
- Antragserstellung
- Eröffnung des Verfahrens
- Vorort-Begehung
- Entscheidung der Akkreditierungskommission
Für den Antrag sind Auswertung und Interpretation der Evaluationsergebnisse und Daten besonders wichtig, „nackte“ Zahlen reichen nicht. Dazu müssen aber zunächst fortlaufend Daten zu folgenden Punkten erhoben werden:
- Studentischer Workload: Im Antrag muss dargelegt werden, wie überprüft wurde, ob die Annahmen zum studentischen Workload angemessen waren und wie mit den Ergebnissen der Workload-Erhebungen (z. B. im Hinblick auf den Zuschnitt von Modulen etc.) umgegangen wurde. Hier müssen keine standardisierten Workloadermittlungen vorhanden sein, es reichen Befragungen von Studierenden in Eigenregie, Fachschaftsgespräche etc.
Die Reduktion bzw. Anpassung von Workload kann auch dokumentiert werden durch die Einführung anderer Lehr- und Lernformen (weniger Präsenz, mehr Verlagerung in angeleitetes Selbststudium etc., Projektarbeit, eigenständige kleine Forschungstätigkeiten etc.) und vor allem durch die Reduktion von Prüfungsleistungen.
- Statistiken: Folgende statistische Daten müssen dem Antrag nicht nur beigefügt, sondern auch bewertet werden, d.h. eklatante Veränderungen im Studienverlauf, aber auch Maßnahmen dazu (z. B. zur Gegensteuerung bei hohen Studienabbrecherzahlen) sind im Antragstext zu kommentieren:
- Studienanfängerzahlen, Zusammensetzung der Studierenden (nach Geschlecht und Anteil ausländischer Studierender), Verbleib- bzw. Abbrecherquoten, Absolventenzahlen, Studiendauer (Einhalten/Überschreiten der Regelstudienzeit), Abschlussnoten und Notendurchschnitt (in der Regel jeweils nach Kohorte).
- Zudem ist von Interesse, wie viele Studierende ein Auslandssemester oder ein Auslandspraktikum absolviert haben.
- Darüber hinaus ist eine Liste der letzten 50 abgeschlossenen Abschlussarbeiten unter Angabe des Themas und der Note einzureichen. (Wenn weniger als 50 Arbeiten vorliegen, können natürlich nicht mehr als die vorhandenen angegeben werden).
- Evalutionsergebnisse: Die Ergebnisse der internen Evaluationen (Lehrveranstaltungsevaluationen/Studierendenbefragungen, Absolventenbefragungen, Verbleibstudien) sind zu dokumentieren und zu interpretieren. Der Umgang mit den Ergebnissen ist zu erläutern.
Quellen der Daten
Folgende Daten sollten in Vorbereitung der Reakkreditierungen in den Dekanaten gesammelt und aufbereitet werden:
- wie viele Studierende ein Auslandssemester oder ein Auslandspraktikum absolviert haben,
- die Ergebnisse der Workload-Erhebungen,
- die Abschlussnoten aller Absolventen
- die Liste der Abschlussarbeiten.
Support an der WWU
Eine Koordination aller Akkreditierungsverfahren erfolgt durch die Abteilung 1.4 (Qualität der Lehre). Diese Abteilung leistet umfangreiche Hilfestellungen und stellt Formatvorlagen sowie dort integrierte vorformulierte Textbausteine zu allgemeinen Themen wie Qualitätssicherung und Entwicklung, Studienberatung etc. bereit.
Die Begleitung aller Akkreditierungsverfahren durch die Abteilung 1.4 stellt sicher, dass Erfahrungen nicht nur bezogen auf einzelne Studiengänge gewonnen werden, sondern allen Studiengängen der Universität zur Verfügung gestellt werden. Erkenntnisse aus den Akkreditierungsverfahren fließen kontinuierlich in die Weiterentwicklung des Services ein und werden zum Beispiel in den Handreichungen zu Akkreditierungsverfahren dokumentiert.
Die Antragsunterlagen entsprechen den aus Erstakkreditierungen bekannten und werden als Antragsvorlage von der Abteilung 1.4 bereit gestellt. Dies gilt auch für die gleich bleibenden Modulbeschreibungsformulare.
Ansprechpartner
Abt. Qualität der Lehre Birgit HenneckeSchlossplatz 2
Zimmer 63
Tel.: +49 251 83-22297
Fax: +49 251 83-21543
birgit.hennecke@
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