Programme zur Verbesserung von Studium und Lehre

300 Hoersaal

Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre

Insgesamt 186 Hochschulen aus allen Regionen Deutschlands werden zur Verbesserung ihrer Studienbedingungen und für mehr Qualität in der Hochschullehre aus Bundes- und Landesmitteln unterstützt. Die WWU zählt mit einer Fördersumme von 27 Mio. Euro zu den Gewinner-Hochschulen in der ersten Auswahlrunde für diesen "Qualitätspakt Lehre". Bund und Länder stellen für das Programm bis 2020 insgesamt rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung.

Mit der "Qualitätsinitiative Lehre und Studium – wissen.lehren.lernen" verfolgt die Universität Münster seit dem Wintersemester 2011/12 das Ziel, die Bedeutung exzellenter Lehre für das Profil weiter zu stärken und den Stellenwert der Lehre auf allen Ebenen zu steigern.

Informationen zur Qualitätsinitiative Lehre und Studium der WWU - wissen.lehren.lernen

Qualitätsverbesserungsmittel

Im Februar 2011 hat die Landesregierung von Nordrhein Westfalen (NRW) die Abschaffung der Studienbeiträge zum Wintersemester 2011/12 beschlossen. Somit wurden im Sommersemester 2011 letztmalig Studienbeiträge an der WWU erhoben.


Mit der Abschaffung der Studienbeiträge hat die Landesregierung die Zahlung von sogenannten Qualitätsverbesserungsmitteln als Ausgleich gesetzlich festgeschrieben. Das Studiumsqualitätsgesetz garantiert den Hochschulen Mittel in Höhe von mindestens 249 Mio. Euro pro Jahr, die zweckgebunden zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen einzusetzen sind. Die Hochschulen sind verpflichtet, zur Dokumentation und Überwachung ein internes Berichtswesen und Qualitätsmonitoring aufzubauen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wurde an der WWU zudem eine Qualitätsverbesserungskommission eingerichtet, die zu mehr als 50 Prozent aus Studierenden besteht.

Die Verteilung der Qualitätsverbesserungsmittel auf die Hochschulen erfolgt nach der Anzahl der Studierenden in der 1,5-fachen Regelstudienzeit. Die WWU plant, die Qualitätsverbesserungsmittel in ganz ähnlicher Weise wie die Studienbeiträge zu verwenden und bewährte Maßnahmen aus Studienbeiträgen fortzusetzen. Studiumsqualitätsgesetz (pdf-Dokument)
Pressemitteilung des Ministeriums: "Die Landesregierung hält Wort"

Verwendung der Studienbeiträge

An der WWU wurden vom Wintersemester 2007/08 bis einschließlich Sommersemester 2011 Studienbeiträge in Höhe von 275 Euro pro Semester erhoben. Die Studienbeiträge wurden ausschließlich für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studienbedingungen verwendet. Die Studienbeiträge wurden überwiegend für die Aufstockung des Lehrpersonals für Lehrveranstaltungen und für die Beratung der Studierenden benutzt. So konnten zusätzliche Lehrveranstaltungen sowie Tutoren- und Mentorenprogramme geschaffen werden. Mit der Ausweitung der Studienberatung und -koordination konnte auch die Betreuung der Studierenden deutlich verbessert werden. Verwendet wurden die Studienbeiträge ebenso zur Finanzierung erweiterter Öffnungszeiten sowie zur Verbesserung der Ausstattung. Die Rektoratsberichte über die Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge dokumentieren die Maßnahmen, die aus Studienbeiträgen finanziert wurden.
Rektoratsbericht Wintersemester 2007/2008 bis Sommersemester 2009
Rektoratsbericht Studienjahr 2009/2010


Hochschulpakt II

Mit dem Hochschulpakt II stehen den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung - jeweils zur Hälfte vom Land und vom Bund. Dank dieser Mittel können die Hochschulen in NRW bis 2015 rund 90.000 zusätzliche Studierende im ersten Semester aufnehmen - an der WWU werden von 2011 bis 2016 etwa 3.300 neue Studienplätze eingerichtet. Jede Studienanfängerin und jeder Studienanfänger soll bestmögliche Studienbedingungen vorfinden - auch bei steigender Nachfrage nach Studienplätzen und doppeltem Abiturjahrgang 2013 in Nordrhein-Westfalen.
Doppelte Abiturjahrgänge



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