Wohnungsamt
Viele Antworten rund um das Wohnen in Münster kann das Amt für Wohnungswesen beantworten:
www.muenster.de/stadt/wohnungsamt
Wohnberechtigungsschein
In Münster gibt es eine Reihe von Wohnungen, die öffentlich gefördert werden und deren Mieten deshalb durchschnittlich niedriger liegen als die privat vermieteten Wohnungen. Diese Wohnungen sind für Menschen mit einem geringen Einkommen vorgesehen und variieren je nach Haushaltsgröße und Einkommen.
Für den Bezug dieser „Sozialwohnungen“ wird ein sogenannter Wohnberechtigungsschein benötigt. Dieser Schein ist ein Jahr gültig und enthält Angaben über
- die Personen, die in die Wohnung einziehen dürfen und
- die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf, sowie
- die maßgeblich einzuhaltende Einkommensgrenze.
Für die Ausstellung dieses Wohnberechtigungsscheins fallen je nach Einkommen Kosten an, die allerdings bei maximal 20 Euro liegen.
Weitere Informationen zum Thema Wohnberechtigungsschein sowie die Antragsformulare gibt es beim Amt für Wohnungswesen unter www.muenster.de/stadt/wohnungsamt/wbs.html.
Anmeldung im Bürgerbüro
Ist die passende Wohnung einmal gefunden, so ist der nächste Schritt, sich im Amt für Bürgerangelegenheiten der Stadt Münster zu melden. Nach dem Meldegesetz NRW hat sich jeder, der eine Wohnung bezieht, bei der Meldebehörde anzumelden. Dabei ist auch ein kleines Studentenzimmer eine Wohnung, egal ob im Studentenwohnheim oder anderswo zur Untermiete. Auch wenn die Länge des Aufenthaltes in Münster noch unklar ist und die bisherige Wohnung in dieser Zeit bestehen bleibt, ist eine Anmeldung im Bürgerbüro erforderlich.
Der Gesetzgeber verpflichtet zur Anmeldung innerhalb einer Woche nach dem Einzug. Für die Anmeldung werden benötigt:
- der Reisepass sowie
- das Formblatt „Anmeldung bei der Meldebehörde“.
Dieses Formblatt gibt es sowohl online unter www.muenster.de/stadt/buergeramt/pdf/anmeldung.pdf als auch direkt bei der Meldebehörde.
Das ausgefüllte Formblatt sowie der Reisepass müssen beim Besuch im Bürgerbüro vorgelegt werden. Das Bürgerbüro befindet sich im Stadthaus 1, Klemensstraße 10, 48143 Münster.
Beim Ausfüllen der Formulare oder als Begleitung zum Amt stehen die Mitarbeiter der Brücke jederzeit gerne zur Verfügung!
Die Brücke - Internationales Zentrum der WWU Münster
Wilmergasse 2
48143 Münster
Tel.: +49 251 83-22229
diebruecke@uni-muenster.de
Zu beachten ist: Auch wer die Wohnung innerhalb von Münster wechselt, ist verpflichtet, diese Adressänderung der Meldebehörde mitzuteilen. Weitere Informationen hierzu gibt es unter
www.muenster.de/stadt/buergeramt/studis.html.
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