Visum und Einreise
 

Staatsangehörige der EU-Staaten und des Europäischen Wirtschaftsraums

Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der EU, aus Island, Liechtenstein und Norwegen benötigen generell kein Einreisevisum. Zur Einreise reicht ein Personalausweis oder Pass.

Freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt, die fünf Jahre gültig sein soll. Eine Bescheinigung darüber, dass die erforderlichen Angaben gemacht worden sind, erhält der Familienangehörige unverzüglich.

Staatsangehörige aller anderen Nicht-EU-Staaten

Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und den Aufenthalt an der Universität Münster benötigen Sie in der Regel einen Aufenthaltstitel. Die hierzu erforderlichen Informationen und Anträge erhalten Sie bei der Stadt Münster im Amt für Ausländerangelegenheiten.


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