Steuern
Aufenthalt mit Stipendium
Falls Sie Ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland im Rahmen eines Stipendiums verbringen, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des deutschen Einkommenssteuergesetzes von der Steuer befreit. Hier empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem jeweiligen Stipendiengeber. Außerdem sollten Sie sich erkundigen, ob Ihr in Deutschland gezahltes Stipendium in Ihrem Heimatland versteuert werden muss.
Aufenthalt mit Arbeitsvertrag
Falls Sie Ihren Forschungsaufenthalt im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit Arbeitsvertrag in Deutschland verbringen und länger als ein halbes Jahr bleiben, werden Sie grundsätzlich in Deutschland nach Ihrem insgesamt weltweit erwirtschafteten Einkommen besteuert.
Doppelbesteuerungsabkommen
Um zu verhindern, dass Ausländer gleichzeitig in Deutschland und ihrem Heimatland besteuert werden, gibt es mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Darin wird geregelt, in welchem Land Steuern gezahlt werden müssen.
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer.
Steuererklärung
Am Ende eines Kalenderjahres haben Sie die Möglichkeit (bei einem Aufenthalt über 183 Tage) eine Einkommensteuererklärung bei dem Finanzamt an Ihrem Wohnort einzureichen. Mit diesem können Sie unter Umständen einen Teil der gezahlten Steuern zurückerstattet bekommen. Die dafür benötigten Unterlagen erhalten Sie beim örtlichen Finanzamt oder im Rathaus.
Kirchensteuer
Eine Besonderheit in Deutschland ist die staatlich eingezogene Kirchensteuer. Religionsgemeinschaften haben unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, Kirchensteuern durch das Finanzamt einziehen zu lassen. Für die großen Kirchen wird die Kirchensteuer (9 % der Einkommensteuer) vom Staat zusammen mit der Lohnsteuer eingezogen und automatisch vom monatlichen Gehalt abgeführt. Daher müssen Sie bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt angeben, ob eine Religionszugehörigkeit vorliegt.
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