Meldepflicht

In Deutschland besteht eine Meldepflicht für alle Personen, die eine Wohnung beziehen. Innerhalb einer Woche nach Einreise oder Umzug müssen Sie sich und alle mit eingereisten Familienmitglieder im Einwohnermeldeamt anmelden. Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde"

Im Amt für Bürgerangelegenheiten der Stadt Münster erhalten Sie:

  • Meldebescheinigung: Diese benötigen Sie zum Beispiel für die Verlängerung Ihres Visums und für die Eröffnung eines Bankkontos.
  • Lohnsteuerkarte: Sie benötigen die Lohnsteuerkarte, wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität haben und Gehalt beziehen. Sie erhalten eine Lohnsteuerkarte, wenn Sie länger als 183 Tage in Deutschland bleiben. Ansonsten wird von der Universität eine Bescheinigung für beschränkt steuerpflichtige Personen beim Finanzamt Düsseldorf Süd beantragt.
  • Polizeiliches Führungszeugnis: Sie benötigen das Führungszeugnis, wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität eingehen. Ausländische Arbeitnehmer legen ein polizeiliches Führungszeugnis aus ihrem jeweiligen Heimatland vor.

Zur Internetseite des Amtes für Bürgerangelegenheiten der Stadt Münster

Ummelden/Abmelden:

Falls Sie während Ihres Aufenthaltes die Wohnung wechseln, müssen Sie sich bei dem für Ihren neuen Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt ummelden, das heißt Ihre neue Adresse registrieren lassen. Wenn Sie Deutschland am Ende Ihres Forschungsaufenthaltes wieder verlassen, müssen Sie sich im Einwohnermeldeamt abmelden.


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