Freizügigkeitsbescheinigung
Forscher, die einen längeren Aufenthalt in Deutschland planen (mehr als drei Monate), müssen sich dann in der Regel nur noch beim Einwohnermeldeamt melden und erhalten dort eine sogenannte Freizügigkeitsbescheinigung. Dazu müssen bestimmte Dokumente, wie etwa der Reisepass, Passfotos, Geburtsurkunde etc., vorgelegt werden.
Weitere Informationen bei EURAXESS Deutschland
Einreise und Aufenthaltsinformationen des Auswärtigen Amtes
Amt für Bürgerangelegenheiten der Stadt Münster
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