ERASMUS Personalmobilität

Weiterbildung im Ausland für Beschäftigte der WWU –
Hospitation bei Kollegen und Sprachkurse im Ausland

Dem Kollegen in Österreich über die Schulter gucken? Die digitalisierte Bibliothek von Venedig besuchen? Einen Sprachkurs in Nijmegen absolvieren? – Ob Beschäftigte aus Verwaltung, Labor, Bibliothek, Sekretariat oder DV-Abteilung, für alle gibt es in anderen Ländern interessante berufliche Dinge zu entdecken.

Es gibt die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt von einer Woche an einer europäischen Partnerhochschule durchzuführen, der dem Austausch sowie der Weiterbildung dient und dazu, internationale Erfahrung zu sammeln. Neu aufgenommen ins Programm wurde die Möglichkeit einen Zuschuss für einen beruflich notwendigen Sprachkurs zu erhalten.

Teilnehmerstaaten sind: die EU-Staaten, Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz, Türkei. Eine Liste der europäischen Partneruniversitäten der WWU finden Sie unter: www.uni-muenster.de/ERASMUS/Partner/index.html


Teilnahmevoraussetzungen

Angestellte und verbeamtete Beschäftigte können sich in Absprache mit ihren Vorgesetzten um die Teilnahme bewerben. Der nächste Informationstermin ist am 26.09.2013 von 10.00 - 11.30 Uhr im Alexander-von-Humboldt-Haus, Hüfferstrasse 61. Die Ausschreibung erfolgt über das Weiterbildungsprogramm der Universität.
Zum Weiterbildungsprogramm


Förderung

Es werden die realen Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie Tagegeld nach Landesreisekostengesetz finanziert. Die Fahrtkosten sind möglichst niedrig zu halten. Sollten diese über 400 Euro liegen, so halten Sie bitte Rücksprache.


Ablauf

  • Informationen zum Programm per E-Mail:  maria.homeyer@uni-muenster.de
  • Anmeldung zur Informationsveranstaltung
  • Bewerbung um die Teilnahme am Programm
  • Teilnahme am interkulturellen Training der WWU
  • Gleichzeitig oder vorher: gemeinsame Suche nach einer Partneruniversität, die Sie aufnehmen kann
  • Einladung durch diese per E-Mail
  • Entwicklung eines Arbeitsplans für Ihre Weiterbildungswoche gemeinsam mit der Partneruniversität
  • Dienstreiseantrag und Dienstreisegenehmigung: Um die Förderung zu erhalten, ist vom Antragsteller spätestens vier Wochen vor Reiseantritt der Dienstreiseantrag und die Annahmeerklärung auszufüllen und unterschrieben und vom Vorgesetzten gegengezeichnet im International Office einzureichen. Daraufhin erhalten die Antragsteller eine Dienstreisegenehmigung vom International Office. Noch vor dem eigentlichen Aufenthalt ist ein "Arbeitsprogramm" zwischen beiden Seiten zu vereinbaren, der angestrebte Ziele des Austausches sowie Arbeitsinhalte erklären soll.
  • Alle Geförderten, die an einer Erasmus-Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen "Bericht" zu erstellen. Bei der Belegprüfung fordert der DAAD die Dokumente im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie ein.


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