Grafik zum Titel "Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen - Dozent*innen Mobilität"
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Wenn Sie die Chance ergreifen möchten, an einer europäischen Partnerhochschule zu lehren und dadurch selbst viel zu lernen, bietet Ihnen die Erasmus+ Personalmobilität zu Lehrzwecken den passenden Rahmen.

Ein Aufenthalt zu Lehrzwecken gibt Ihnen die Gelegenheit,

  • ein anderes europäisches Bildungssystem kennenzulernen
  • aus alternativen Vorgehensweisen Inspiration zu ziehen
  • internationale Kontakte zu knüpfen/pflegen
  • sich mit internationalen Kolleg*innen über die Lehrtätigkeit auszutauschen
  • zur Optimierung der Lehrmethoden und -inhalte beider Hochschulen beizutragen

Nutzen Sie die Chance,

  • interkulturelle Erfahrung zu sammeln
  • sich persönlich & beruflich weiterzuentwickeln
  • und zur europaweiten Zusammenarbeit beizutragen.
  • Zielgruppen

    Dieses Angebot richtet sich an sämtliches Personal, das durch ein vertragliches Verhältnis mit der WWU wissenschaftlich beschäftigt ist.

    Zu dieser Zielgruppe zählen beispielsweise:

    • Dozierende (mit und ohne Dotierung)
    • Lehrbeauftragte
    • Wissenschaftliche Mitarbeitende

    Ausnahmen:

    • Studentische Hilfskräfte können alternativ über die Erasmus+ Studierendenmobilität im Ausland studieren oder ein Praktikum absolvieren.  
    • Auszubildende können alternativ die Möglichkeit eines 3-Wochen-Aufenthalts nutzen. Ansprechpartner: Thomas Böckenholt, Personalentwicklung (thomas.böckenholt@uni-muenster.de). 
  • Vorraussetzungen

    • Es besteht ein Erasmus+ Partnerschaftsvertrag (Inter-Institutional Agreement, kurz IIA) zwischen Ihrem Fachbereich und der Gasthochschule, welcher auch Staff Mobility for Teaching (STA) umfasst und für das Akademischen Jahr der Reise gültig ist.
      • Hier können Sie die Partnerhochschulen recherchieren, mit denen Ihr Fachbereich Studierendenaustausche vereinbart sind. Meistens wurden dabei auch Austausch-plätze für Personal geschaffen.
      • Bitte erkundigen Sie sich jedoch über Ihre individuellen Möglichkeiten bei der/dem Erasmus-Koordinator*in Ihres Fachbereichs/Instituts. Die aktuell zuständige Person erfragen Sie am besten im Dekanat.  
    • Die Mobilität ist mit folgenden Personen abgesprochen:
      • Ihrer/Ihrem Vorgesetzten
      • der/dem Erasmus-Koordinator*in Ihres Fachbereichs/Instituts
      • Ihrer Gasteinrichtung
    • Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist aus-geschlossen.
  • Was kann gefördert werden?

    Auslandsaufenthalte zu Lehrzwecken (STA)

    Mögliche Dauer:     

    • Mobilitätsphase:
      • 2 bis 60 Arbeitstage an der Gasteinrichtung
      • = vom ersten bis zum letzten Tag an der Gasteinrichtung
      • d.h. ggf. inkl. Wochenenden
      • d.h. ohne Reisezeit (!)
    • ggf. zuzüglich Reisetage:
      • 0-2 Reisetage bei Standardreisen
      • 0-6 Reisetage bei Grünem Reisen


    Mögliche Zielländer:

    • die 27 Mitgliedstaaten der EU
    • Nordmazedonien, Serbien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei
    • siehe auch Erasmus+ Programmländer


    Mögliche Anzahl an Unterrichtsstunden:

    • bei Aufenthalten bis zu 1 Woche
      • d.h. 5 Arbeits- bzw. 7 Kalendertagen:
      •  mindestens 8 Zeitstunden pro Aufenthalt
    • bei längeren Aufenthalten:
      • zusätzlich zu den 8 Zeitstunden für die erste Woche:
      •  mindestens 8/5 Zeitstunden pro zusätzlichem Tag


    Mögliche Tätigkeit:

    • aktive Lehre für Studierende und/oder Hochschulpersonal der Gasteinrichtung


    Mögliche Gasteinrichtungen:

    • Partnerhochschulen der WWU
    • Bitte erkundigen Sie sich über Ihre individuellen Möglichkeiten bei der/dem Erasmus-Koordinator*in Ihres Fachbereichs/Instituts (Tipp: ggf. die zuständige Person im Dekanat erfragen).
  • Bewerbung (Anfrage)

    Bewerbungen/Anfragen sind:

    • in jedem Planungsstadium möglich
    • je früher, desto besser
    • fristgerecht einzureichen

    Bewerbungsprozess:

    Bewerbungsfristen:

    • 1. Okt 2023 für Reisen ab Jan 2024
    • 1. Feb 2024 für Reisen ab Mai bis Dez 2024
    • Ausnahmen sind in besonders begründeten Fällen auf Anfrage möglich

    Aktuell werden finden folgende Auswahlkriterien Anwendung:

    • grundsätzliche Förderfähigkeit nach Erasmus+ Kriterien
    • Überblick siehe Optionsübersicht
    • fristgerechte Anfrage (siehe Bewerbung)
    • fristgerechte und vollständige Einreichung aller benötigten Unterlagen
    • für Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung gelten zusätzliche Auswahlkriterien

    Bei steigender Anzahl an Anfragen und/oder verringertem Gesamtbudget kann es sein, dass weitere Kriterien hinzugezogen werden müssen.

  • Organisatorischer Ablauf

    Unsere interaktive Checkliste für Reisende bietet Ihnen:

    • den gesamten organisatorischen Ablauf (vor, während und nach der Reise)
    • hilfreiche Links (zu Formularen, Merkblättern, FAQs und Webseiten)
    • die Möglichkeit, Ihre persönliche Checkliste zu führen (PDF in Adobe abhaken)
  • Finanzierung

    Infos zur Finanzierung:

    Die Reise gilt als Dienstreise. Das heißt: Die Zeiten des Aufenthalts an der Gasteinrichtung, die in die regelmäßige Arbeitszeit der/des Beschäftigten fallen, gelten als Dienst, werden als Arbeitszeit gewertet und mit dem normalen Gehalt vergütet. Für Reisetage gelten gesonderte Regeln.

    Zusätzlich erhalten Sie von der WWU als entsendende Einrichtung eine finanzielle Förderung aus EU-Mitteln bis zu 1.500€.

    Diese enthält:

    • eine Reisekostenbeihilfe (je nach Entfernung, in den meisten Fällen 275€, siehe Tabelle)
    • pauschale Tagessätze für Arbeitstage (festgelegt durch die Ländergruppen der Europäi-schen Kommission je nach den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten im Zielland, meist 140€ oder 160€ pro Tag, siehe Tabelle)

    • ggf. zusätzliche pauschale Tagessätze für Reisetage (Wenn die An- und/oder Abreise nicht am ersten/letzten Arbeitstag erfolgt, kann für An- und Abreise je ein Standardreisetag ge-fördert werden. Reisetage werden mit den gleichen Tagessätzen wie Arbeitstage gefördert.)

    Sonderförderung für Grünes Reisen:

    Wenn Sie „grün“ reisen (d.h. zu mind. 50% emissionsarme Verkehrsmittel benutzen), können Sie eine Sonderförderung für Grünes Reisen beantragen (Antrag für Grünes Reisen).

    Diese besteht aus:

    • einer erhöhten Reisekostenbeihilfe (meist 45€ höher als bei Standardreisen)
    • und der Möglichkeit, bei Bedarf bis zu 4 weitere Reisetage finanziell gefördert zu bekommen.


    Details zur finanziellen Förderung:

    • Reisekostenbeihilfe: je nach Entfernung (laut Entfernungsrechner der EU) und Art der Reise (Standardreise oder Grünes Reisen)
    Reisedistanz (in km) Standdardreise Grünes Reisen
    10 - 99 23 € 23 €
    100 - 499 180 € 210 €
    500 - 1.999 275 € 320 €
    2.000 - 2.999 360 € 410 €
    3.000 - 3.999 530 € 610 €
    4.000 - 7.999 820 € 820  €
    8.000 und mehr 1.500 € 1.500 €
    • Aufenthaltskosten: Tagespauschale je nach Zielland (Ländergruppierung der Europäischen Kommission)
    Zielland Stückkosten / Arbeits- oder Reisetag
    Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 180 €
    Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 160 €
    Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 140 €

    Hinweise: Die sich ggf. daraus ergebenden steuerlichen Folgen erfragen Sie bitte bei Ihrem Finanzamt oder Ihrer bzw. Ihrem steuerlichen Berater*in, da die Westfälische Wilhelms-Universität Münster hierzu keine Auskünfte erteilen kann.

    Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ Finanzielle Förderung.

  • Versicherung

    Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Reisende sind dazu verpflichtet, für die gesamte Reisedauer (inkl. Arbeits-, Reise- und ggf. Urlaubstage) selbstständig für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Merkblättern Versicherungsschutz und Dienstreisesicherheit.

    Info: Der DAAD bietet eine Gruppenversicherung (bestehend aus Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) an, welche Erasmus+ Geförderte auf eigene Kosten abschließen können: zum Angebot.

  • Ansprechpersonen

    Wenden Sie sich gerne mit Ihren Fragen und Dokumenten an unser Teampostfach project.international@uni-muenster.de. Die für Erasmus+ Personalmobilität zuständigen Mitarbeiterinnen des International Office, Sonja Zeggel und Claudia Wennemer, können Sie bei Bedarf individuell beraten.

    Nutzen Sie auch gerne unsere Sammlung von Übersichten, Formularen und Hinweisen, zu finden unter: Infomaterial & Formulare >> Internationale Mobilität – Erasmus >> Wissenschaftliches Personal / Academics.

  • Haftungsklausel

    Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben. Dies gilt für diese gesamte Seite, inklusive sämtlichen verlinkten Seiten.

    Erasmus+
    Allgemeine Informationen zum EU Bildungsprogramm Erasmus+ finden Sie auf den Profilseiten der Universität Münster unter: Erasmus+

    NA DAAD

    Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

    Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
    Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
    Kennedyallee 50
    53115 Bonn

    Tel.: +49(0)800 2014 020
    Fax: +49(0)228 882 555
    E-Mail: erasmus@daad.de
    Website: eu.daad.de  
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