ERASMUS Dozentenmobilität


Kurzaufenthalte von ein bis sechs Wochen an einer europäischen Partneruniversität dienen dem internationalen Wissenschaftsaustausch und der Entwicklung neuer Lehrmaterialien. Zudem eignen sie sich zum Austausch von Lehrinhalten und -methoden.  Alle Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter und Wissenschaftliche Hilfskräfte, die in der Lehre tätig sind, können teilnehmen. Für den Einzelnen als interkulturelle und fachliche Weiterbildung gedacht, dient der Aufenthalt insgesamt der Stärkung und dem Ausbau der Verbindungen zwischen Fakultäten beziehungsweise den Netzwerken der Universität. Der Austausch von Lehrenden bildet das Fundament für Studierendenmobilität und der Internationalisierung der Studierenden „at home“. Die Zusammenarbeit in der Lehre kann auch zur Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte dienen.

Ausschreibung

Das ERASMUS-Programm "Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)“ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen. Es handelt sich dabei um ein- bis sechswöchige Lehraufenthalte, die per Interessenbekundung im International Office angemeldet werden.

Teilnehmer

Professoren und angestellte Mitarbeiter der Universität Münster, die aktiv in der Lehre tätig sind. Emeriti sind ebenfalls teilnahmeberechtigt am ERASMUS-Dozentenprogramm.Bitte beachten Sie dazu aber eine Änderung ab dem neuen ERASMUS Jahr, gültig für Reisen ab Juni 2012:
Dienstreiseanträge von Emeriti müssen auf der zweiten Seite an der Stelle Koordinator/Vorgesetzter ab sofort vom Dekan des Fachbereichs unterzeichnet werden.

Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich gern an Frau Homeyer: maria.homeyer@uni-muenster.de

Förderung

Es werden die realen Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie Tagegeld nach Landesreisekostengesetz bis zu einer Höhe von 1.500 € finanziert. Die Fahrtkosten sind möglichst niedrig zu halten. Sollten diese über 400 Euro liegen, so halten Sie bitte Rücksprache.

Ablauf

Bewerbung für Reisen ab Juni 2012 mit dem Formular "Bedarfsabfrage" ab sofort bis zum 15.10.2012

  • Das Formular "Bedarfsabfrage für Dozentenmobilität“ ausfüllen und über den jeweiligen ERASMUS-Koordinator (siehe Liste) an das International Office schicken
  • Mindestens vier Wochen vor der Reise: Dienstreisegenehmigungsantrag
  • Eine Einladung der Partnerhochschule (per E-Mail möglich) für den Aufenthalt an das International Office schicken

Liste der ERASMUS-Koordinatoren

Danach erhalten Sie von uns:

  • Dienstreisegenehmigung  (inklusive Annahmeerklärung Dozent)
  • Anschreiben des International Office mit wichtigen Formularen

Nach der Reise sind im International Office einzureichen:

  • Lehrplan ("teaching assignment“), muss von beiden Seiten vor der Reise unterschrieben sein
  • Aufenthaltsbestätigung der Gasthochschule mit Anzahl der unterrichteten Stunden
  • Dozentenbericht, ausgefüllt und unterschrieben

Die Abrechnung als Dienstreise: Die Rückseite der Dienstreisegenehmigung muss ausgefüllt und mit den Originalunterlagen – Übernachtungskosten, Flugticket, Bustickets und anderen Reisekosten – an die Reisekostenstelle Dez. 3.21, Schlossplatz 2, gesendet werden.
Sollten die Unterlagen unvollständig sein, kann die Abrechnung nicht erfolgen!
Formulare


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