Akkreditierung internationaler Studiengänge
Auch für Studiengänge, die gemeinsam mit ausländischen Partnerinstitutionen angeboten werden, ist das Siegel des Akkreditierungsrates erforderlich. Für den gesamten internationalen Studiengang gelten daher bei der Akkreditierung dieselben Anforderungen wie für nationale Studiengänge. Um die internationale Akzeptanz von Akkreditierungen und das gegenseitige Vertrauen in Akkreditierungsentscheidungen zu fördern, hat die "European Association for Quality Assurance in Higher Education" im Auftrag der Minister der Bologna-Staaten die "European Standards and Guidelines" (ESG) entwickelt, die bei Akkreditierungen internationaler Studiengänge zugrunde gelegt werden. Insgesamt drei Verfahrensmöglichkeiten für die Akkreditierung internationaler Studiengänge gibt es:
- Jede beteiligte Hochschule beantragt in ihrem Heimatland eine Akkreditierung.
- Die Akkreditierungsagenturen der jeweiligen Länder führen das Verfahren gemeinsam durch.
- Der Studiengang wird im Ausland akkreditiert und die Akkreditierungsentscheidung einer ausländischen Agentur wird durch den Akkreditierungsrat anerkannt.
- Welcher Grad wird verliehen?
- Wie erfolgt die Einschreibung (an einer oder beiden Hochschulen)?
- Wie ist die Studienbeitragsregelung?
- Wie ist die Mittelverteilung auf die beteiligten Partnerhochschulen?
- Gibt es eine gemeinsame Prüfungsordnung? Falls ja, wie berücksichtigt die gemeinsame Prüfungsordnung nationale Besonderheiten?
- Gibt es ein gemeinsames Auswahl- und Zulassungsverfahren? Inwiefern werden nationale Besonderheiten berücksichtigt?
- Wer hat die Regelungsbefugnis (Fachbereich, Hochschule, Ministerium)?
Ansprechpartnerin
Birgit HenneckeDezernat 1.4 – Qualität der Lehre
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