Zentral finanzierte Gastprofessuren

­

Um den Austausch sowie die Internationalisierung von Forschung und Lehre zu fördern, lädt die Universität Professoren und Dozenten anderer Hochschulen nach Münster ein. In den vergangenen Jahren wurden regelmäßig rund 130.000 € aus zentralen Haushaltsmitteln für derartige Vorhaben bereitgestellt.

Gastprofessoren und -dozenten erhalten eine Pauschalvergütung in Höhe von 1.800,- € pro Monat (Brutto). In welcher Höhe eine Netto-Vergütung erwartet werden kann, ist relativ unterschiedlich, und abhängig von bestehenden Doppelbesteuerungs- und Sozialversicherungsabkommen .

Die entstehenden Aufwendungen für die Anreise können nicht a­us zentralen Mitteln übernommen werden. Ein Antrag auf Genehmigung einer zentral finanzierten Gastprofessur oder -dozentur kann formlos gestellt werden, sollte jedoch folgende Angaben enthalten:­

­

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift, wissenschaftliche Qualifikation, gegenwärtige Stellung und Tätigkeit des Gastes,
  • Voraussichtliche Dauer des Gastaufenthaltes (maximal drei Monate, regelhaft ein Monat),
  • Begründung des Gastaufenthaltes unter Angabe der wahrzunehmenden Tätigkeit, insbesondere Angaben darüber, ob Ihr Gast jeweils nur Lehr- oder Forschungsaufgaben oder beides wahrnehmen soll.

Der Antrag ist über den Dekan/Leiter/Direktor der jeweiligen Universitätseinrichtung an die Abteilung 3.2 der Universitätsverwaltung zu richten. Ansprechpartner ist Herr Jörg Wernsmann (Tel. 83-22178, jwern_01@uni-muenster.de). Sollte Ihnen das Curriculum Vitae oder weitergehende persönliche Daten des Gastes vorliegen, fügen Sie diese dem Antrag bei.

Mit dem Gast wird daraufhin eine Honorarvereinbarung abgeschlossen, die von der Abteilung 3.2 ausgearbeitet wird. Die Vergütung für den Gastaufenthalt wird ohne Abzüge ausgezahlt. Sie ist in der Regel gemäß dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen im Heimatland zu versteuern. Für seinen Kranken- und Unfallversicherungsschutz ist der Gast selbst verantwortlich. Hierzu ist gegebenenfalls eine Versicherung abzuschließen.


Impressum | © 2013 Universität Münster
Universität Münster
Schlossplatz 2
· 48149 Münster
Tel.: +49 251 83-0 · Fax: +49 251 83-32090
E-Mail: verwaltung@uni-muenster.de