Bewerbung zum Sprachkurs: "Vorbereitung auf die DSH-Prüfung"
Voraussetzung für die Teilnahme am Sprachkurs:
- eine Hochschulzugangsberechtigung für das geplante Studienfach,
- Bachelorabsolventen, die im Anschluss an den Sprachkurs ein Masterstudium aufnehmen wollen, müssen die Zulassungsbedingungen für den entsprechenden Masterstudiengang erfüllen,
- nachgewiesene Deutschkenntnisse auf dem Niveau von B1 (gemäß dem Europäischen Referenzrahmen). Folgende Nachweise akzeptieren wir:
- Telc Deutsch B1
- Deutsch-Test für Zuwanderer B1
- Deutsch für den Beruf B1
- Goethe Zertifikat B1
- onDaF B1
- DSD1 der KMK, Niveaustufe B1
- Bescheinigung des Lehrgebiets DaF der WWU über Niveau B1
Bei Sprachzeugnissen von Universitäten und Sprachschulen müssen qualifizierte Angaben zur Niveaustufe (gemäß GER), zu verwendeten Lehrwerken, Stundenumfang und Note der Abschlussprüfung enthalten sein.
Für die Teilnahme am Sprachkurs müssen Sie sich zudem über das Online-Bewerbungsportal der Universität Münster bewerben:
Zum Online-Bewerbungsportal
Fristen: Bitte beachten Sie, dass für die Bewerbung bestimmte Fristen gelten:
Wintersemester: vom 1. Mai bis 31. Mai
Sommersemester: vom 1. November bis 30. November
Die Online-Bewerbung sollten Sie am Ende zwei mal ausdrucken. Außerdem bekommen Sie nach dem Ausfüllen der Online-Bewerbung eine Checkliste und eine Bewerbernummer. Diese Angaben benötigen Sie bei eventuellen Rückfragen zum Bewerbungsverfahren.
Einen Ausdruck der unterschriebenen Online-Bewerbung senden Sie zusammen mit folgenden Dokumenten an die Universität Münster:
- übersetztes, beglaubigtes, ausländisches Reifezeugnis mit entsprechenden Notennachweis
- ggf. übersetzter und beglaubigter Nachweis über die abgelegte Hochschulaufnahmeprüfung
- ggf. Bachelorabschlusszeugnis und vorhandene Studiennachweise (Transcripts, Diplome etc.)
- B1-Sprachnachweis
- lückenloser Lebenslauf
Adresse:
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Studierendensekretariat
Schlossplatz 2
D-48149 Münster
E-Mail: studierendensekretariat@uni-muenster.de
Die genannten Zeugnisse sollten als amtlich beglaubigte Kopien an die Universität Münster geschickt werden. Beglaubigungen werden unter anderem durchgeführt von:
- zuständigen Botschaften
- Konsularischen Vertretungen
- Behörden
- Notaren
Bei fremdsprachigen Zeugnissen benötigen Sie ferner eine offizielle Übersetzung in deutscher, englischer oder französischer Sprache (ebenfalls in amtlich beglaubigter Kopie).
Wichtig:
Anträge, die zum jeweiligen Bewerbungsende nicht vollständig sind, müssen vom Studierendensekretariat abgelehnt werden.
Eine Zulassung vom Studierendensekretariat beinhaltet nur eine Zulassung zum Sprachkurs. Nach Beendigung des Sprachkurses müssen Sie sich erneut für das Fachstudium bewerben.
Kontakt
Astrid Burgbacher International OfficeSchlossplatz 3
48149 Münster
Tel.: +49 251 83-22254
Fax: +49 251 83-22226
international.applicants@uni-muenster.de
Sprechstunde:
Siehe International Office
