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Rechtliches

Studierende mit Kind können neben den gesetzlichen Leistungen, auf die Eltern allgemein einen gesetzlichen Anspruch haben, auch gegenüber der Universität Leistungen geltend machen. Auch für ausländische Studierende gibt es zusätzliche Maßnahmen, die ihnen in ihrer besonderen Lage helfen können.

Beratungseinrichtungen an der WWU:

Beratung rund um die Themen Beurlaubung und Studienplanung sowie Hilfe bei Fragen der persönlichen Lebensorganisation

Beratung  zu prüfungsrechtlichen Angelegenheiten

Kostenlose Rechtsberatung durch einen Juristen


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