Abschlussarbeiten

Wissenswertes zur Masterarbeit

Bei der Auseinandersetzung mit ihrer Masterarbeit ergeben sich für Studierende des binationalen Masterstudienganges Niederlande-Deutschland-Studien verschiedene Fragen. Um deren Beantwortung zu erleichtern, haben das Zentrum für Niederlande-Studien der Universität Münster und die Afdeling Duitse Taal en Cultuur der RU Nijmegen gemeinsam einen

Leitfaden für die Masterarbeiten

erstellt. Dieser beinhaltet unter anderem zentrale Informationen zur Themenwahl, zum Anmeldeverfahren und zur Zitierweise.

Zentrale Informationen

  • Die Masterarbeit, die im vierten Fachsemester geschrieben wird, soll zeigen, dass die/der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Bereich Wirtschaft und Recht, Geschichte und Politik, Interkulturalität und Kommunikationswissenschaft mit Spezialisierung auf deutsch-niederländische Zusammenhänge nach wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Sie soll einen Umfang von 90 bis 110 Seiten inklusive einer etwa zehnseitigen Zusammenfassung in der jeweils anderen Sprache (deutsch/niederländisch) nicht unter- bzw. überschreiten.
  • Die Masterarbeit wird von einer/einem Prüferin/Prüfer ausgegeben und betreut. Für die Wahl der Themenstellerin/des Themenstellers sowie für die Themenstellung hat die Kandidatin/der Kandidat ein Vorschlagsrecht.
  • Die Anmeldung zur Masterarbeit setzt voraus, dass die/der Studierende zuvor 90 Leistungspunkte erreicht hat. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 6 Monate, in denen parallel zur Anfertigung der Masterarbeit (27 LP) zwingend der Besuch des Forschungskolloquiums (3 LP) erfolgt. Die Masterarbeit wird in deutscher oder niederländischer Sprache geschrieben, nur mit Genehmigung des Prüfungsausschusses kann sie in einer anderen Sprache abgefasst werden.
  • Die Arbeit muss ein Titelblatt, eine Inhaltsübersicht und ein Quellen- und Literaturverzeichnis enthalten. Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen in jedem Fall unter Angabe der Quellen der Entlehnung kenntlich gemacht werden. Die Kandidatin/Der Kandidat fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung hinzu, dass sie/er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat; die Versicherung ist auch für Tabellen, Skizzen, Zeichnungen, bildliche Darstellungen usw. abzugeben.
  • Die Masterarbeit ist fristgemäß und gemäß der Vorgaben aus der jeweiligen Prüfungsordnung beim Prüfungsamt der Universität Münster einzureichen. Sie wird von zwei Prüferinnen/Prüfern, von denen eine/einer der Universität Münster und die/der andere der RU Nijmegen angehören soll, begutachtet und bewertet. Die Note für die Arbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet. Das Bewertungsverfahren für die Masterarbeit soll vier Wochen nicht überschreiten.